Die Finanzmarktaufsicht Finma ist die Aufpasserin des Bundes über die Banken und Versicherungen. Doch wie nimmt sie diese Aufgabe praktisch wahr? Eine Übersicht in fünf Punkten:
Schutz der Kundinnen und Kunden: Informieren die Banken genug über die Risiken von Anlagefonds und anderen Produkten? Verhalten sich Versicherungen fair und korrekt, wenn sie beispielsweise Auto- oder Lebensversicherungen verkaufen? Kundenschutz ist zentral für die Finma. Um das Schutzmandat zu erfüllen, erteilt die Finma den Firmen die Bewilligung für bestimmte Geschäfte. Diese Bewilligung kann sie auch wieder entziehen.
Sorge um die Finanzstabilität: Bilden die Banken genug dicke Kapitalpolster, um Krisen zu überstehen? Legen die Versicherungen ausreichend Geld auf die Seite, um ihre Risiken zu decken? Auch in dieser Überwachung der Finanzstabilität spielt die Finma eine wichtige Rolle. Sie arbeitet dabei mit der Nationalbank zusammen, die um die Sicherheit des Finanzsystems als Ganzes besorgt ist. Die Finma dagegen schaut primär, dass die einzelnen Firmen finanziell gesund sind und allfällige Verluste auffangen können.
Kontrolle der Finanzakteure: Sind die Managerinnen und Manager fähig und geeignet, eine Bank oder Versicherungen zu leiten? Halten sich die Verantwortlichen in den Firmen an die Regeln im Kampf gegen Geldwäscherei, Insidervergehen oder andere Finanzdelikte? Das sind nur einige Beispiele für konkrete Kontrollfelder der Finma. Ob im Geschäft alles mit rechten Dingen zugeht, überprüft die Finma punktuell auch vor Ort, also etwa in den Geschäftsräumen beaufsichtigter Banken.
Rechtsdurchsetzung: Hat die Finma Hinweise auf konkretes Fehlverhalten bei beaufsichtigten Firmen, kann sie die Strafbehörden einschalten. Oder sie trifft selbst Massnahmen und sorgt dafür, dass organisatorische Mängel behoben werden. Im Rahmen von sogenannten Enforcement-Verfahren kann sie Berufsverbote erteilen und kriminell erzielte Gewinne einziehen. Es ist auch schon vorgekommen, dass die Finma nach krassen Rechtsverstössen die Liquidation einer Bank verfügt hat. Wichtig: Die Kompetenzen der Finma als Bundesbehörde sind begrenzt durch das Aufsichtsrecht. So kann sie – im Unterschied zu einem Gericht – keine Bussen aussprechen.
Weiterentwicklung der Regeln für den Finanzplatz: Die Finanzmarktaufsicht arbeitet mit bei der Weiterentwicklung der Regeln. Ob es um die Verbesserung des Kundenschutzes geht, um mehr Transparenz in der Vermögensverwaltung zugunsten des Klimaschutzes, um die Einhaltung von Sanktionen bei politischen Konflikten (Beispiel Ukraine-Krieg), oder um neue Geschäftsfelder (Beispiel Kryptofinanz): Die Finma redet in solchen Fragen ein Wort mit. Auch wenn sie selbst nicht Gesetze verabschiedet – das ist Aufgabe des Parlaments – so wirkt sie doch mit bei der Ausarbeitung neuer Regeln.