Bereits über fünf Jahre lang kämpft die Schweizer Grossbank UBS vor der französischen Justiz um ihren Ruf. Das Berufungsgericht Paris verurteilte die Schweizer Bank in zweiter Instanz zu einer Strafe von insgesamt rund 1.8 Milliarden Euro. Der Kassationshof, Frankreichs höchstes Gericht, hat dieses Urteil nun überprüft. Dabei hat es den Schuldspruch im Grundsatz bestätigt, aber die finanzielle Strafe dürfte milder ausfallen. Das Berufungsgericht Paris muss nochmals über die Bücher.
Finanziell hat sich der Jahre dauernde Gang der UBS durch Frankreichs Justiz gelohnt. Anfang 2019 sprach das Strafgericht von Paris die UBS wegen Steuerbetrugs und Geldwäscherei schuldig. Es verhängte damals eine Rekordstrafe von 4.5 Milliarden Euro als Busse und Schadenersatz für den französischen Staat.
Busse schrumpft von Instanz zu Instanz
Bereits das Berufungsgericht Paris kürzte diese Strafe auf rund 1.8 Milliarden Euro. Vor allem, weil die Busse dank einer veränderten Berechnungsmethode durch den Kassationshof bei Steuerbetrug auf 3.75 Millionen Euro geschrumpft ist. Dafür zog das Berufungsgericht Paris Kautionsgelder von einer Milliarde Euro ein, die die UBS bei der französischen Justiz hinterlegt hatte.
Dies war nach Meinung des Kassationshofs unbegründet, wie er in seinem Urteil festhält. Auch die Berechnung des Schadenersatzes stellt Frankreichs oberstes Gericht infrage. Es hat darum die Strafe zur Neubeurteilung ans Berufungsgericht Paris zurückgewiesen. Dort müssen die Richter, in neuer Zusammensetzung, über die Bücher und den Fall neu beurteilen.
Vertrauen ist alles
Der Gang durch die französische Justiz geht für die UBS also weiter. Doch der Kassationshof hat in seinem Urteil einen engen Rahmen vorgegeben. Der Einzug der Kautionsgelder ist vom Tisch. Wie viel von den ursprünglich 800 Millionen Euro Schadenersatz bleibt, ist offen. Der Kassationshof hat die Berechnungsgrundlage massiv kritisiert. Die finanzielle Seite wird das Berufungsgericht Paris nochmals neu entscheiden müssen. Bis es so weit ist, dürfte es ein bis zwei Jahre dauern. Klar ist schon jetzt: Die UBS wird die Strafe problemlos bezahlen können.
Für den Ruf der UBS ist das Urteil des höchsten französischen Gerichts jedoch weniger günstig. Denn am Schuldspruch gegen die UBS rüttelt der Kassationshof nicht. Die Schweizer Grossbank wird mit diesem Urteil definitiv wegen Geldwäscherei und Steuerbetrugs verurteilt. Dies ist in einer Branche, wo Vertrauen alles ist, ein schwerer Makel, der schlecht in Geld zu beziffern ist.