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Jugendliche und Ferienjobs
Aus Tagesschau vom 06.08.2024.
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Gefragt bei Arbeitgebern Ferienjobs: Wenn Jugendliche Berufsluft schnuppern

Ferienjobs bieten wertvolle Einblicke in die Arbeitswelt. Für Arbeitgeber gibt es jedoch so einiges zu beachten.

Die Sommerferien geniessen und den ganzen Tag in der Badi mit Freunden verbringen? Das wäre Nevra Sahin deutlich zu langweilig. In der Migros-Filiale am Bahnhof Aarau ist die 17-Jährige derzeit damit beschäftigt, Regale einzuräumen und Kunden an der Kasse zu bedienen – die Gymi-Schülerin hat während ihrer schulfreien Zeit einen Ferienjob angenommen. «Ich will Erfahrungen sammeln, mein Taschengeld aufbessern und auch etwas für die Zukunft zurücklegen», sagt Nevra.

Auch seitens ihrer Arbeitgeberin wird die Unterstützung durch die jungen Aushilfen sehr geschätzt. «Die Schülerinnen und Schüler sind für uns eine grosse Hilfe, wenn viele der regulären Mitarbeitenden in den Ferien sind», sagt Muhammed Baran, stellvertretender Filialleiter der Migros-Filiale. So profitieren beide Seiten: Die jungen Schülerinnen und Schüler sammeln wichtige Berufserfahrungen und verdienen eigenes Geld, während die Unternehmen personelle Lücken mit motivierten Aushilfen füllen können.

Auch Ferienjobs sind durch das Arbeitsgesetz geregelt.
Autor: Anja Meier Medienverantwortliche Pro Juventute

Doch bevor die Jugendlichen ihre ersten Schritte auf dem Arbeitsmarkt machen, gibt es einige wichtige Regeln zu beachten. Die gesetzlichen Grundlagen sind entscheidend, um die Balance zwischen dem Schutz der Jugendlichen und den Bedürfnissen der Arbeitgeber zu wahren. «Auch Ferienjobs sind durch das Arbeitsgesetz geregelt. Das bedeutet, welche Branche konkret in Frage kommt, hängt von Faktoren wie dem Alter der Jugendlichen oder den konkreten Tätigkeiten ab», so Anja Meier, Medienverantwortliche bei Pro Juventute. Die Stiftung berät Jugendliche bei ihrer Suche nach einem Ferienjob.

Was es rechtlich zu beachten gilt

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  • Bei Ferienjobs wird rechtlich gesehen ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren müssen die Eltern unterschreiben.
  • Grundsätzlich ist eine Beschäftigung erst ab 15 Jahren erlaubt, für 13- und 15-Jährige sind kleine und leichte Arbeiten möglich (Zeitungen austragen, Regale auffüllen oder Kinder hüten).
  • In den Ferien dürfen Schüler 40 Stunden pro Woche und maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten. Ferienjobs müssen jedoch auf die Hälfte der Ferien beschränkt sein und dürfen nur tagsüber zwischen 6 und 18 Uhr ausgeübt werden.
  • Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Sommerjobs für Jugendliche finden Sie in der Jugendarbeitsschutz-Broschüre.

Generell verboten seien für Minderjährige gefährliche Tätigkeiten, etwa solche mit erhöhter Unfallgefahr. Anja Meier betont zudem, dass Arbeitgeber eine besondere Fürsorgepflicht hätten: «Die Gesundheit der Jugendlichen muss geschützt und ihre physische und psychische Entwicklung darf nicht beeinträchtigt werden. Darüber hinaus gelten je nach Alter gesetzliche Vorschriften in Bezug auf die maximalen Arbeits- oder Ruhezeiten».

Keine Vorschriften bezüglich Entlohnung

In Bezug auf die Bezahlung gibt Pro Juventute lediglich eine Empfehlung ab, die bei einem Minimum von 15 Franken pro Stunde liegt. Grundsätzlich gehe es darum, eine Art der Wertschätzung für die Arbeit der Jugendlichen zu vermitteln. «Wichtig ist aber, dass die Jugendlichen grundsätzlich selbst über den Lohn verfügen können», sagt Anja Meier.



Arbeitgeber müssen bei der Beschäftigung von Minderjährigen einige rechtliche Besonderheiten beachten. Dennoch sind diese jugendlichen Aushilfen für viele Unternehmen in den Sommermonaten unverzichtbar, um urlaubsbedingte Absenzen oder saisonale Schwankungen überbrücken zu können, ohne jemanden fest einstellen zu müssen.

Tagesschau, 06.08.2024, 19:30 Uhr ; 

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