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Geldwäscherei-Verdacht: Fall Salame ist kein Ruhmesblatt für Schweizer Banken
Aus 10 vor 10 vom 18.08.2023.
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Geldwäscherei-Verdacht Libanon: Fall Salame ist kein Ruhmesblatt für Schweizer Banken

Eine eben erschienene forensische Analyse bringt Unregelmässigkeiten bei Transaktionen des ehemaligen Zentralbankchefs Riad Salame zutage. Er wird von Interpol gesucht und befindet sich seit vergangener Woche auf der Sanktionsliste der USA.

Bereits Mitte Mai hatte Frankreich einen Haftbefehl gegen den ehemaligen libanesischen Zentralbank-Chef Riad Salame erlassen wegen des Verdachts auf Geldwäsche, Veruntreuung und Urkundenfälschung. Kurz darauf folgte Deutschland ebenso mit einem Haftbefehl. Auch Interpol wurde eingeschaltet.

Insgesamt sollen er und sein Bruder seit 2002 330 Millionen Dollar von der Banque du Liban (BDL) über ein Geflecht von Tarnfirmen in diverse Länder verschoben und teils auf Schweizer Bankkonten weitergeleitet haben. Millionen davon seien dann in Unternehmen und Liegenschaften geflossen – auch in der Schweiz –, die von Salames Bruder, seinem Sohn, einem Neffen, seiner ehemaligen Geliebten oder – in einem Fall aus dem Kanton Genf – von seinem Anwalt kontrolliert wurden.

Und wieder sind es die Schweizer Banken

Im Auftrag der libanesischen Regierung erstellte das Beratungsunternehmen Alvarez & Marshal (MA) eine über 330 starke forensische Untersuchung über Tätigkeit des libanesischen Zentralbankchefs, die vor kurzem publiziert wurde. Im Kapitel «Riad Salame Account Analysis» untersuchte MA auf mehreren Seiten BDL-Konten, von denen Millionen auf Konten Schweizer und europäischen Banken geflossen sind.

Die Informationen davon stammen teils aus einem Rechtshilfegesuch der Schweiz an den Libanon. Untersucht wurden die Verschiebungen auf Schweizer Bankkonten von 2015 bis 2020. Salame pflegte schon in den Nullerjahren eine rege Geschäftstätigkeit mit Schweizer Banken. Im Bericht steht: Nicht immer war klar, wer wirtschaftlich berechtigt an den Millionen war, oft sei das Geld einfach nur über die Konten weitergeleitet worden. Riad Salame lässt SRF News schriftlich ausrichten: «Es handelt sich um seine persönlichen Konten, die Analyse hat nichts Illegales zutage gebracht.»

2019 flossen noch 150 000 USD zur Credit Suisse

Im Bericht steht: 2015 flossen gemäss der Analyse drei Millionen USD auf ein Konto der UBS, 1.665 Millionen Euro auf die Bank BSI, 2016 drei Millionen zur CS, 11 Millionen USD und 4.4 Millionen Euro zur J.P. Morgan (Suisse) SA. 2017 flossen der Bank nochmals zwei Millionen USD zu. 2018 landeten drei Millionen USD und 2.36 Millionen Euro auf bei Pictet. Im selben Jahr flossen je eine Million USD auf ein Salame-Konto der UBS und der Credit Suisse.

Der CS flossen 2019 nochmals 150 000 USD zu. In den fünf Jahren flossen zusätzlich 7.215 Millionen Euro und zwei Millionen USD auf Konten der Julius-Bär Tochtergesellschaften, Bank Julius Bär Europe SA, Luxembourg und Julius Bär Luxembourg SA. Die Banken kommentieren die Untersuchung nicht, betonen aber, sich gesetzeskonform verhalten zu haben. Für Wirtschaftsprofessor Peter. V. Kunz hätten die Banken genauer hinschauen müssen. Salame sei eine politisch exponierte Persönlichkeit, da würden strengere Sorgfaltspflichten gelten.

Schwierige Voraussetzungen für Schweizer Ermittler

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Seit Oktober 2020 führt die Bundesanwaltschaft (BA) in diesem Fall eine Strafuntersuchung durch wegen Verdachts auf schwere Geldwäscherei im Zusammenhang mit mutmasslichen Veruntreuungsdelikten zum Nachteil der BDL. Sie hat die Salame-Konten in der Schweiz gesperrt. Um weiter zu kommen, braucht es nach Schweizer Recht den Nachweis einer sogenannten Vortat. Die Bundesanwaltschaft muss nachweisen, dass Salames Handlungen im Libanon ebenso strafbar sind wie in der Schweiz. Dies nachzuweisen ist oft schwierig. Die hiesigen Ermittlungsbehörden sind stark von der Zusammenarbeit des anderen Landes -im konkreten Fall vom Libanon - abhängig.

In anderen Länder wie Frankreich oder Grossbritannien reicht es - vereinfacht gesagt - in solchen Konstellationen nur die Geldwäsche zu beweisen, nicht aber die Vortat. Für Politikwissenschaftlerin Gretta Fenner, Direktorin des Basler Institutes on Governance, braucht die Schweiz auch ein solches Instrument. Das könne die juristische Aufarbeitung von solchen Geldwäschereifällen massiv erleichtern, ist sie überzeugt.

10vor10, 18.8.23

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