- Der deutsche Agrochemiekonzern Bayer soll in einem Prozess um einen glyphosathaltigen Unkrautvernichter eine geringere Strafe zahlen.
- Der zuständige Richter reduzierte die von einer Jury verhängte Summe von gut 80 Millionen Dollar auf 25.3 Millionen.
- Dennoch will Bayer Berufung einlegen.
Zwar sei das Verhalten der Bayer-Tochter Monsanto «verwerflich» gewesen, erklärte Bundesrichter Vince Chhabria am Montag in San Francisco. Allerdings sei der Schadenersatz-Anteil bei der Strafe mit 75 Millionen zu hoch angesetzt worden, insbesondere angesichts «eines Fehlens von Beweisen für eine bewusste Vertuschung eines bekannten oder offensichtlichen Gesundheitsrisikos».
Am Urteil, dass Bayer für die Krebserkrankung eines Klägers haften muss, ändert die Entscheidung indes nichts. Der Kläger hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des von Bayer übernommenen US-Saatgutriesen Monsanto für sein Leiden verantwortlich gemacht.
Die Geschworenen hatten ihm zunächst gut fünf Millionen Dollar Schadenersatz und 75 Millionen Dollar an Strafschadenersatz zugesprochen. Letzterer wird im US-Recht als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt.
Bayer will in Berufung gehen
Bayer begrüsste die reduzierte Strafe in einem Statement als «Schritt in die richtige Richtung», blieb aber dabei, dass der Schuldspruch nicht der Beweislage entspreche. Der Konzern plane deshalb, bei einem Berufungsgericht Einspruch einzulegen.
Bayer hatte das ursprüngliche Urteil vom März bereits in erster Instanz angefochten. Der Konzern ist in den USA mit über 13'400 Klagen wegen angeblicher Krebsgefahren von Monsanto-Produkten konfrontiert. Bayer weist diese Vorwürfe zwar vehement zurück, unterlag aber in den ersten drei US-Prozessen.
Bis es in den zahlreichen Verfahren zu endgültigen rechtskräftigen Entscheidungen kommt, könnte noch viel Zeit vergehen. Meist werden solche Massenklagen in den USA aber früher oder später mit einem grossen Vergleich beigelegt.