Bündner Baufirmen haben sich über Jahre hinweg illegal abgesprochen, bevor sie sich für Aufträge bewarben. Zu diesem Schluss kommt die Wettbewerbskommission Weko. Sie hat ebenfalls jahrelang Untersuchungen geführt und bereits mehrere Urteile gefällt. Heute hat sie die vorerst letzten zwei Untersuchungen abgeschlossen und Bussen von insgesamt 11 Millionen Franken verteilt.
Absprachen vor der Offerte
Den Kampf gegen illegale Absprachen, sogenannte Submissionsabreden, hat die Wettbewerbskommission Weko bereits vor zehn Jahren zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht. Zuvor war es gang und gäbe, dass sich Unternehmer absprachen, bevor sie offerierten und Aufträge untereinander verteilten – insbesondere wenn es um Strassen und andere öffentliche Bauten ging.
In den letzten Jahren hat die Weko Dutzende Untersuchungen geführt und Sanktionsentscheide gefällt. So hoch wie heute – nämlich 11 Millionen Franken – ist bisher aber keine Busse ausgefallen. Auffallend dabei ist, dass fast alle aufgedeckten illegalen Absprachen im Baugewerbe stattgefunden haben.
Politische Nebenwirkungen
Dabei stand der Kanton Graubünden gleich mehrmals im Fokus – aber auch Fälle in den Kantonen Aargau, Bern, Tessin, St. Gallen und Zürich hat die Weko aufgedeckt. Wobei nicht immer die Kommission selbst eine Untersuchung ausgelöst hat. Je mehr Fälle publik geworden sind, desto öfter machten betroffene Unternehmen Hinweise, erstatteten Anzeige oder zeigten sich selbst an.
Immer wieder haben die Untersuchungen der Weko auch politische Nebenwirkungen. Im Kanton Graubünden läuft nach wie vor eine Parlamentarische Untersuchung – die erste überhaupt in diesem Kanton. Stellt sich doch die Frage, ob nicht Vertreter der öffentlichen Hand Mitwisser oder gar aktiv Beteiligte waren an den Absprachen.
Im aktuellen Fall hält es die Weko für schwer denkbar, dass den Vertretern von Kanton und Gemeinden nichts aufgefallen sein soll. Dabei zeigen Studien, dass die Preise wegen illegalen Absprachen um bis zu 50 Prozent steigen. Zusätzliches Geld, das der Steuerzahler berappen muss.
Kooperation kann auch sinnvoll sein
Gleichzeitig kann es aber durchaus wünschenswert sein, dass Unternehmen zusammenarbeiten, Mitarbeiter austauschen, mit der öffentlichen Hand kooperieren. Die Grenze zwischen sinnvoller Kooperation und illegaler Absprache ist nicht immer einfach zu ziehen.
Darauf hofft zumindest ein Teil der betroffenen Bündner Unternehmer. Sie wollen das neuste Weko-Urteil vor der nächst höheren Instanz anfechten. Die Erfahrungen aus bisherigen Urteilen zeigen allerdings, dass spätestens das Bundesgericht die Weko in der Regel stützt.
Der Bau ist und bleibt wohl anfällig für Filz. In der kleinräumigen Schweiz sitzen nach wie vor zu viele Leute gleichzeitig auf beiden Seiten – auf der privaten, die anbietet und auf der öffentlichen Seite, die einkauft. Mit ihren teils schmerzhaften Bussen hat die Weko aber immerhin das Bewusstsein für die Problematik geschärft.