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Keine höhere Mieten Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt unverändert

  • Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den hypothekarischen Referenzzinssatz bei 1.75 Prozent.
  • Auf die Mieterinnen und Mieter in der Schweiz kommen somit in den nächsten Wochen weder Mietzinserhöhungen noch Mietzinssenkungen zu.
  • Damit ist die Phase der Erhöhungen bei den bestehenden Mietverhältnissen definitiv vorbei.

Im vergangenen Jahr war der Referenzzinssatz in zwei Schritten von 1.25 auf 1.75 Prozent geklettert und verharrt seither auf diesem Niveau. Einige Vermieter hatten die Erhöhungen zum Anlass genommen, die Mieten deutlich zu erhöhen – teilweise um mehr als 10 Prozent.

Innenhof eines Wohnkomplexes mit Spielplatz.
Legende: Die Mieterinnen und Mieter in der Schweiz werden wohl in den kommenden Wochen weder mit einer Mietzinserhöhung noch mit einer Senkung konfrontiert. Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt unverändert. Keystone/Archiv/ENNIO LEANZA

Zur Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken. Gemäss BWO ist dieser mit 1.67 Prozent gegenüber dem Vorquartal (1.72 %) gesunken.

Experten rechnen mit Stabilität

Experten hatten im Vorfeld nicht mit einer Veränderung des Referenzzinssatzes gerechnet. Denn bei den Hypothekarzinsen, auf deren Basis der Referenzzinssatz berechnet wird, hatte es zuletzt eine Entspannung gegeben. Hintergrund waren sinkende Inflationsraten und zwei Zinssenkungen der Schweizerischen Nationalbank.

Der Durchschnittszinssatz der Hypotheken in der Schweiz sank zwar erstmals seit zwei Jahren leicht, heisst es in einer Einschätzung der Bank. Für eine Anpassung des Referenzzinssatzes reiche dies jedoch nicht. Auch auf mittlere Sicht sehen die Experten der Grossbank basierend auf dem Referenzzinssatz kaum Spielraum für Mietzinssenkungen.

Die UBS-Ökonomen gehen davon aus, dass die Schweizerische Nationalbank Ende September die Leitzinsen erneut senken wird. Dies dürfte aber die letzte Leitzinssenkung sein, und der Referenzzinssatz für die Mieten dürfte deshalb in den nächsten zwei Jahren bei 1.75 Prozent verharren.

Was ist der Referenzzinssatz?

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Der Referenzzinssatz wird in Viertelprozenten publiziert. Er basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen.

Der mit Stichtag 30. Juni 2024 ermittelte Durchschnittszinssatz ist gegenüber dem Vorquartal von 1.72 Prozent auf 1.67 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz wird kaufmännisch gerundet und beträgt somit weiterhin 1.75 Prozent und gilt ab dem 3. September 2024. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1.63 Prozent sinkt oder auf über 1.87 Prozent steigt.

Grundsätzlich dürfen Vermieter bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes um 0.25 Prozentpunkte den Mietzins um 3.0 Prozent erhöhen – sofern sie frühere Senkungen weitergegeben haben. Zudem dürfen sie 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung sowie «allgemeine Kostensteigerungen» überwälzen. Umgekehrt besteht bei einer Senkung des Referenzzinssatzes auch ein Anspruch auf Mietzinssenkung – immer abhängig davon, auf welchem Zinssatz der aktuelle Mietzins tatsächlich basiert.

Mieterinnen und Mieter können eine Mietzinssenkung auch schriftlich verlangen, wenn der Vermieter dies nicht von sich aus tut. Der hypothekarische Referenzzinssatz wird das nächste Mal am 2. Dezember veröffentlicht.

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Archiv: Aufatmen bei Schlichtungsbehörden
aus Rendez-vous vom 03.06.2024. Bild: KEYSTONE/Christian Beutler
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SRF 4 News, 02.09.2024, 08:30 Uhr ; 

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