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Mietpreise: Aufatmen bei Schlichtungsbehörden
Aus Rendez-vous vom 03.06.2024. Bild: KEYSTONE/Christian Beutler
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Unveränderter Referenzzinssatz Keine Mieterhöhungen: Aufatmen auch bei Schlichtungsbehörden

Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 1.75 Prozent. Das ist auch für die Schlichtungsbehörden positiv. Nach einer Flut von Beschwerden nimmt die Zahl der neuen Schlichtungsverfahren ab – was bleibt, ist ein Berg von Pendenzen.

Die Schlichtungsbehörden wurden regelrecht überrannt: Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 43'000 Schlichtungsverfahren eingeleitet, 80 Prozent mehr als im Vorjahr. Das heisst: Es gab massenhaft Streit zwischen Vermietern und Mietern.

Und auch zu Beginn dieses Jahres gab es einen Ansturm, erst seit ein paar Wochen habe die Klagewelle etwas nachgelassen, heisst es bei verschiedenen Schlichtungsstellen auf Anfrage von SRF. Einer, der an Schlichtungsverfahren teilnimmt, ist Walter Angst vom Mieterverband Zürich.

Er sagt, vor allem am Anfang seien die Schlichtungsstellen überfordert gewesen, so auch jene in Zürich. «Die Schlichtungsbehörde wurde auf dem falschen Fuss erwischt. Am Anfang mussten wir alle Ressourcen investieren, um die eingehenden Anfechtungen überhaupt dokumentieren und ablegen zu können.»

Viele Unklarheiten bei Behörden

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Letzten Sommer ist der Referenzzinssatz zum ersten Mal seit 12 Jahren gestiegen. In der Folge wurden die Mieten erhöht. Die Betroffenen meldeten sich bei den Schlichtungsstellen, um sich gegen die höheren Mieten zu wehren – den Behörden fehlte die Routine im Umgang mit so vielen Streitigkeiten.

Hinzu kamen Rechtsunsicherheiten. Unklarheiten gab es in Bezug auf die allgemeine Kostensteigerungspauschale, bei der es um Unterhalts- und Nebenkosten geht.

Die wichtigste Lehre der vergangenen Monate sei, dass es im Mietwesen absolut klare Regeln brauche, sagt Walter Angst. «Es ist wichtig, dass im Vorfeld klar kommuniziert wird, was die Regeln der Schlichtungsbehörden sind.

Wenn die Schlichtungsbehörden ihre Arbeit so gut vorbereiten, dass man schon vorher weiss, was gilt und was nicht gilt, gibt es weniger Anfechtungen.»

Die Schlichtungsbehörde kann ihre Funktion nur erfüllen, wenn die Mietregeln klar und einfach sind und wenn keine grossen, komplizierten Beweisverfahren nötig sind.
Autor: Monika Sommer Stellvertretende Direktorin Hauseigentümerverband

Aktuell will der Bundesrat die Transparenz im Mietrecht verbessern und die Verordnung überarbeiten – eine entsprechende Vernehmlassung läuft. Auch aus Sicht der Hauseigentümerinnen und -Eigentümer seien klare Regeln wichtig, sagt Monika Sommer, stellvertretende Direktorin des Hauseigentümerverbandes. «Die Schlichtungsbehörde kann ihre Funktion nur erfüllen, wenn die Mietregeln klar und einfach sind und wenn keine grossen, komplizierten Beweisverfahren nötig sind. Ansonsten sind sie überfordert und die Parteien müssen vor Gericht streiten», so Sommer.

Wichtig: Miteinander im Gespräch bleiben

Trotz Ansturm und langer Wartezeiten hätten sich die Schlichtungsbehörden in den vergangenen Monaten bewährt, viele Konflikte seien gelöst worden.

Wichtig sei, dass man miteinander rede, sagt die Vertreterin des Hauseigentümerverbandes. «Ich habe häufig den Eindruck der Schlichtungsbehörde, dass es einfacher ginge, wenn man die Partei anrufen und mit ihr klären würde, wenn man mit etwas nicht einverstanden ist oder Unklarheiten hat.»

Reihe von Wohngebäuden mit offenen Fenstern.
Legende: Nicht nur Mieterinnen und Mieter können aufgrund des gleichbleibenden Referenzzinssatzes aufatmen: Auch Schlichtungsbehörden dürften das positiv finden. In den vergangenen Monaten wurden sie von Anfragen überrannt. KEYSTONE/Ennio Leanza

Die Praxis zeige nämlich, dass sich die Streitparteien vor den Schlichtungsbehörden jeweils rasch einigen würden. Soll heissen, dass man die Probleme auch im Vorfeld lösen könne, ohne den Gang zur Schlichtungsbehörde.

Rendez-Vous, 3.6.2024, 12:30 Uhr;kesm

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