- Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den hypothekarischen Referenzzinssatz bei 1.5 Prozent.
- Das heisst, dass die Wohnungsmieten aufgrund des Referenzzinssatzes im Moment nicht weiter angehoben werden können.
- Ende 2023 oder Anfang 2024 könnte jedoch die nächste Erhöhung des Referenzzinssatzes bevorstehen.
Bei der vorherigen Zinsentscheidung im Juni war der Referenzzinssatz noch um 0.25 Prozentpunkte angehoben worden. Bei der Ermittlung des Referenzsatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser ist laut dem BWO im Vergleich zum Vorquartal auf 1.59 von 1.44 Prozent angestiegen. Damit liegt er nur noch leicht unter der Schwelle für den nächsten Zinsschritt.
Eine Erhöhung ist laut BWO angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittssatz auf über 1.62 Prozent steigt. Die nächste Publikation des Referenzsatzes ist Anfang Dezember 2023 geplant.
Nächster Zinsschritt zeichnete sich ab
Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 mit einem Wert von 3.5 Prozent eingeführt. Seitdem ist er stetig gesunken und verharrte lange auf einem Tiefstand von 1.25 Prozent. Im Juni dieses Jahres ist er erstmals wieder angestiegen.
Grund war die von der SNB eingeleitete Zinswende. Experten erwarten den nächsten Zinsschritt bereits mit der nächsten Entscheidung im Dezember dieses Jahres. Dann werden für viele Mieter auch wieder die Mietzinsen steigen. Nach einer Erhöhung des Referenzzinssatzes um 0.25 Prozent dürfen Vermieter den Mietzins um 3.0 Prozent anheben.
Einig sind sich die Experten auch darin, dass nach dem Zinsschritt auf 1.75 Prozent das Ende der Fahnenstange nicht erreicht ist. Die Bank Safra Sarasin erwartet im Dezember 2024 einen weiteren Schritt, Raiffeisen ebenfalls Ende 2024 oder spätestens im März 2025, die UBS und die ZKB erst im Verlauf des Jahres 2025. Diese Prognose gelte aber nur, wenn die SNB ihren Leitzins nur noch einmal erhöhe, betonte UBS-Experte Claudio Saputelli.