- Weil der Referenzzinssatz gestiegen ist, müssen etliche Schweizer Mieterinnen und Mieter bald eine höhere Miete bezahlen.
- Viele wehren sich aber dagegen, wie die «Sonntagszeitung» schreibt.
- Das bringt die Schlichtungsstellen an den Anschlag.
Allein in der Stadt Zürich sind innerhalb eines knappen Monats über 1100 Anfechtungen von Mietzinserhöhungen eingegangen. Auch in den Kantonen Basel-Stadt, Bern und Luzern gibt es laut Angaben der Behörden eine Welle von Beschwerden.
Verzögerungen treffen Mieter mit weniger Mitteln
Bei den Schlichtungsstellen führe der grosse Andrang zu Verzögerungen bei den Anfechtungsverfahren, berichtet die Schlichtungsbehörde des Kantons Luzern. Das könne für Mieterinnen und Mieter ein Problem werden, die sich die Mieterhöhungen nur schwer leisten können.
Zwar wird der Mietzins während des Verfahrens nicht erhöht. Doch bewertet die Schlichtungsstelle die Mieterhöhung als gerechtfertigt, muss die Mietzinserhöhung rückwirkend gezahlt werden.
Erhöhung der Mieten unter Bedingungen legitim
Am 1. Juni ist der Referenzzinssatz erstmals seit 2008 gestiegen – auf 1.5 Prozent von zuvor 1.25 Prozent. Ein Anstieg des Referenzzinssatzes um einen Viertelprozentpunkt bedeutet, dass die Mieten der bestehenden Verträge um drei Prozent erhöht werden können.
Allerdings gibt es Einschränkungen. Es dürfen nur jene Mieten erhöht werden, die auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1.25 Prozent beruhen. Mit anderen Worten: Jene Hauseigentümerinnen und -eigentümer dürfen die Mieten erhöhen, welche in den vergangenen Jahren auch die Senkungen an die Mietenden weitergegeben haben.