- Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt wie erwartet unverändert bei 1.25 Prozent.
- Mieterinnen und Mieter können somit gestützt auf diesen Referenzwert keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen – auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten auch nicht erhöhen.
- Auf diesen rekordtiefen Wert ist der Referenzzinssatz im März 2020 gefallen.
Bei der Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser Satz ist den Angaben zufolge per Ende März leicht auf 1.18 von 1.19 Prozent per Ende Dezember gesunken.
Ökonomen rechnen nicht mit schneller Erhöhung
Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist laut BWO erst angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1.13 Prozent sinkt oder auf über 1.37 Prozent steigt.
In der vergangenen Woche hatten Ökonomen der Grossbank Credit Suisse bereits verlauten lassen, dass sie nicht mit einer Erhöhung des Mietreferenzsatzes vor Ende 2023 rechneten. Die Vermieter in der Schweiz seien daher mit steigenden Zinskosten konfrontiert, die sie nur mit Verzögerung an die Mieter weiterreichen könnten. Der Grund dafür sei die «Trägheit» des hypothekarischen Referenzzinssatzes.