- Die unabhängige Untersuchung zur Vincenz-Ära hat keine Nachweise für strafrechtlich relevantes Verhalten gefunden.
- Allerdings stellte sie gravierende Mängeln in der Akquisition und dem Management von Beteiligungen fest.
- Raiffeisen kündigt nun ein umfassendes Massnahmenpaket an. Drei Geschäftsleitungsmitglieder nehmen den Hut.
Gabriele Burn und Beat Hodel hätten am Vortag per sofort ihre Funktionen abgegeben, schreibt die Bankengruppe in einer Mitteilung. Paulo Brügger habe ebenfalls per sofort seinen Rücktritt als Mitglied der Geschäftsleitung erklärt. Damit seien alle Geschäftsleitungsmitglieder aus dem Unternehmen ausgeschieden, die in der Ära von Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz Teil des Gremiums gewesen seien. Auch Generalsekretär Roland Schaub hat Raiffeisen per sofort verlassen.
Zuvor hatte bereits Patrik Gisel, der als jahrelange Nummer zwei die Nachfolge von Pierin Vincenz angetreten hatte, seinen Chefposten abgegeben. Es bedürfe eines Neustarts, um die Aufgaben und Herausforderungen von Raiffeisen Schweiz vorantreiben zu können, lässt sich der neue Raiffeisen-Chef Heinz Huber zitieren. Die Evaluation möglicher Nachfolger werde in die Wege geleitet, bis dahin würden die jeweiligen Funktionen durch eine Stellvertreterregelung sichergestellt.
Auch Strafuntersuchung läuft
Die Untersuchung unter der Führung des Wirtschaftsprofessors Bruno Gehrig befasste sich mit den Beteiligungsgeschäften, die Raiffeisen Schweiz und ihre Töchter seit 2005 unter dem ehemaligen Chef Vincenz gekauft hatten. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft ermittelt gegen den früher noch gefeierten Raiffeisenchef wegen möglicher ungetreuer Geschäftsbesorgung.
Der langjährige Chef der Bankengruppe soll bei Firmenübernahmen der Kreditkartengesellschaft Aduno und der Investmentgesellschaft Investnet ein Doppelspiel gespielt und persönlich abkassiert haben. Aduno reichte im Dezember 2017, Raiffeisen im Februar 2018 Anzeige gegen Vincenz ein.
Keine Nachweise von Bereicherung
Gehrig fand nun keine Nachweise, dass Vincenz oder andere ehemalige oder aktuelle Organe von Raiffeisen sich strafrechtlich relevant verhalten oder persönlich bereichert hätten. Allerdings sind diejenigen Sachverhalte, die bereits Gegenstand eines Strafverfahrens sind, von der Untersuchung ausgenommen.
Gehrig stellte aber fest, dass der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung bei ihrer Führungsarbeit gravierende Mängel aufgewiesen hätten. Dies in Bezug auf die Diversifikationsstrategie, bei der Vincenz zahlreiche Unternehmen zugekauft hatte.