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Die Schweiz macht viel – aber noch nicht alles perfekt
Aus SRF 4 News aktuell vom 12.09.2018.
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Korruption im Exportgeschäft Schweiz gehört zu den sieben Muster-Staaten

  • Die meisten grossen Exportnationen verfolgen den Kampf gegen Korruption bei Exportgeschäften nicht oder nur halbherzig.
  • Das geht aus einem Bericht hervor, den die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International veröffentlicht hat.
  • Die Schweiz bekommt insgesamt gute Noten bei der Korruptionsbekämpfung – doch auch bei uns gibt es Nachholbedarf.

Laut dem Bericht bekämpfen nur sieben von 44 untersuchten Ländern Bestechung durch Unternehmen oder Einzelpersonen. Dazu zählen die Schweiz, die USA, Grossbritannien, Deutschland, Italien, Norwegen und Israel.

Transparency International attestiert diesen Staaten eine aktive Umsetzung einer entsprechenden Konvention der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Demnach werden Korruptionsfälle aktiv untersucht und Firmen vor Gericht gebracht, wenn sie ausländische Amtsträger bestechen.

Abzüge in der B-Note

Bei allem Lob für die Schweiz: Laut SRF-Wirtschaftsredaktorin Maren Peters ist auch sie Schweiz nicht vor Korruption gefeit. Peters nennt zwei Beispiele aus jüngster Zeit: «Die Pharmakonzerne Roche und Novartis sollen Ärzte in Griechenland beziehungsweise Russland bestochen haben, damit diese ihre Pillen bevorzugt verschreiben.»

Schliesslich sehe Transparency International auch in der Schweiz Nachholbedarf, führt die Wirtschaftsredaktorin aus: «Etwa, wenn es um den Schutz von Whistleblowern geht. Also von Leuten, die Fälle von Korruption oft erst ans Licht bringen.»

China und Indien schneiden schlecht ab

Besonders schlecht schnitten 22 Staaten ab – darunter China und Indien, die erstmals in dem Bericht ausgewertet wurden. In diesen Ländern gebe es keinen klaren Rechtsrahmen, um Korruption zu verfolgen, erklärt Peters.

Die Unternehmen müssten überhaupt keine Strafen befürchten, wenn sie bestechen: «Und wo keine Strafe droht und kein grundsätzliches Bewusstsein für Fehlverhalten besteht, da ist die Verlockung natürlich gross, sich durch Bestechung Handelsvorteile zu beschaffen.»

Auch EU-Mitglieder wie Belgien, Polen oder Finnland bestrafen gemäss dem Bericht Unternehmen nicht, die im Ausland ranghohe Mitarbeiter bestechen.

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Gespräch mit dem Geschäftsführer von Transparency Schweiz, Martin Hilti
aus SRF 4 News aktuell vom 12.09.2018.
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