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Kultsandalen Birkenstock-Sandalen sind keine Werke der angewandten Kunst

  • Birkenstock-Sandalen gelten nicht als Kunst und geniessen folglich keinen Urheberrechtsschutz.
  • Dieses Urteil verkündete der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
  • Birkenstock wollte mit einer Klage erreichen, dass drei Konkurrenz-Firmen ihre Sandalen nicht mehr verkaufen dürfen.

Für einen Urheberrechtsschutz reiche ein rein handwerkliches Schaffen mit formalen Gestaltungselementen nicht aus, betonte das Gericht. Vielmehr müsse ein Gestaltungsspielraum in einem bestimmten Mass künstlerisch ausgeschöpft werden. Das sei bei den Birkenstock-Sandalen nicht festgestellt worden.

Birkenstock hatte gegen drei Konkurrenten geklagt, die ähnliche Schuhmodelle verkauften wie die eigenen. Das Modeunternehmen mit Hauptsitz im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz sah in den mutmasslichen Nachahmungen eine Verletzung des Urheberrechts. Denn bei den Sandalen handelt es sich seiner Ansicht nach um geschützte Werke der angewandten Kunst. Birkenstock war zuvor bereits mit einer Klage am Oberlandesgericht Köln gescheitert.

Birkenstock-Sandalen in einem Laden.
Legende: Birkenstock-Sandalen gelten nicht als Kunst und geniessen folglich keinen Urheberrechtsschutz, verkündete der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Keystone/Michael Probst

Das Urheberrecht gibt dem Schöpfer die exklusiven Nutzungsrechte an seinem Werk. Der Schutz bleibt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Karl Birkenstock – der Erfinder der Birkenstock-Sandale – lebt noch. Anders als beim Designrecht braucht es für einen Urheberrechtsschutz zudem keinen formalen Eintrag in ein Register.

SRF 4 News, 20.2.25, 10 Uhr ; 

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