Jedes Jahr bringt neue Regeln und Vorschriften. Viele davon betreffen uns alle. 2025 wird das eine oder andere billiger – anderes wird teurer. Für Reisen nach Grossbritannien braucht es ab April eine Bewilligung – bei der Einfuhr von Waren gibt es strengere Regeln. Die fünf wichtigsten Veränderungen.
Strom wird 10 Prozent billiger
Der Strom wird in der Schweiz ab dem 1. Januar im Durchschnitt um 10 Prozent billiger. Ein typischer Haushalt spart somit pro Jahr 141 Franken – gemäss den Behörden kostet die Kilowattstunde im kommenden Jahr 29 Rappen. Es gibt allerdings grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden und den einzelnen Anbietern. Der Strom wird nun zwar billiger – ist aber immer noch teurer als vor ein paar Jahren.
Erhöhung der Sozialleistungen
Wer Kinder hat oder in Pension ist, profitiert im kommenden Jahr von höheren Zahlungen. Ab dem 1. Januar 2025 werden die AHV- und IV-Renten der Teuerung angepasst. Die Mindestrente wird pro Monat um 35 Franken erhöht und die Maximalrente steigt um 70 Franken. Die Anpassung erfolgt basierend auf der Lohn- und Preisentwicklung. Die Kinderzulagen und die Ausbildungszulagen wiederum werden erstmals seit sechs Jahren erhöht. Familien mit zwei Kindern erhalten pro Monat zusätzlich zwischen 30 und 36 Franken – je nach Alter der Kinder.
Krankenkassen werden teurer
Im Durchschnitt steigen die Krankenkassenprämien im kommenden Jahr um 6 Prozent – im Vergleich zum Vorjahr. Die mittlere Krankenkassenprämie beläuft sich somit ab dem Januar pro Monat auf knapp 379 Franken, das sind fast 22 Franken mehr als bisher. Die Krankenkassen sind für viele Haushalte eine grosse Belastung.
Aufgepasst bei Reisen nach Grossbritannien!
Bisher konnte man einfach und unkompliziert zum Beispiel nach London, Belfast und Edinburgh reisen. Das wird nun anders. Reisen nach Grossbritannien werden erschwert. Reisende aus der Schweiz müssen ab dem 2. April eine elektronische Reisegenehmigung ETA beantragen. Die Genehmigung kostet pro Person 10 britische Pfund, was umgerechnet rund 11 Franken sind. Die Bewilligung ist zwei Jahre lang gültig und muss erst danach wieder erneuert werden. Dies kann man über eine App, respektive Online erledigen. Die Regeln gelten für England, Schottland, Wales und Nordirland.
Aufgepasst auch bei der Rückreise in die Schweiz
Wenn man im Ausland in den Ferien teure Sachen kauft, dann könnte das zum Problem werden, respektive es ist mit höheren Kosten und Aufwand verbunden. Ab dem 1. Januar wird die Wertfreigrenze im Reiseverkehr von bisher 300 Franken auf 150 Franken gesenkt. Das bedeutet, dass Reisende ihre Produkte, die den Grenzwert von 150 Franken übersteigen, die reguläre Mehrwertsteuer von 8.1 Prozent bezahlen müssen. Dies hat der Bundesrat entschieden. Mit der Massnahme soll der Einkaufstourismus eingedämmt werden. Reisende können die Einkäufe auch über die App QuickZoll abrechnen. Dies ist die offizielle App der Eidgenössischen Zollverwaltung.