- Die Schweizerische Wettbewerbskommission Weko untersucht, ob ein international tätiges Pharmaunternehmen einem Schweizer Grossisten den Bezug von Produkten zu günstigeren Konditionen verweigert hat.
- Der Name des Unternehmens wird vorerst nicht genannt.
- Betroffen sind Trink- und Sondernahrung, wie die Nachrichtenagentur SDA-Keystone schreibt.
Das Pharmaunternehmen wird von der Weko wegen möglichem Missbrauch der Marktmacht unter die Lupe genommen. Es könnte einen Verstoss gegen das Kartellrecht begangen habe. In zwei Wochen werde das mutmasslich gegen das Kartellgesetz verstossende Pharmaunternehmen im Handelsamtsblatt genannt.
Neue Bestimmung im Kartellgesetz
Konkret untersucht die Weko, ob das Pharmaunternehmen gegenüber dem Schweizer Grosshändler relativ marktmächtig ist und damit seine Position missbraucht. Seit Jahresbeginn wendet die Weko die neuen Vorschriften über die relative Marktmacht an. Relativ marktmächtig ist demnach ein Unternehmen, wenn andere Firmen bei Angebot oder Nachfrage einer Ware oder Dienstleistung so von ihm abhängig sind, dass keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten bestehen.
Diese neuen Bestimmungen im Kartellgesetz dienen namentlich dem Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Sie gehen auf die Fair-Preis-Initiative zurück und bilden den direkten Gegenvorschlag zum Volksbegehren. Die Initianten zogen das Begehren aufgrund der Gesetzesänderung zurück.