Woher stammt das Geld? Während der Wende wurden in der damaligen DDR viele Gelder beiseitegeschafft. Dabei dick im Geschäft war unter anderem die DDR-Einheitspartei SED, welche über die Tarnfirma Novum und die Wiener Kommunistin Rudolfine Steindling das Geld in die Schweiz brachte. Seit Jahren schon versucht die deutsche Bundesanstalt für Sonderaufgaben (BvS) genau solche Gelder ausfindig zu machen.
Wer ist Rudolfine Steindling? Steindling, auch bekannt als «rote Fini», arbeitete ab dem Jahr 1973 als selbstständige Treuhänderin für die Ostberliner Firmen Novum und Transcarbon, über welche sie für das DDR-Regime Geld in die Schweiz und nach Österreich verteilte.
Welche Rolle spielt dabei Julius Bär? Im Jahr 2005 übernahm die Schweizer Privatbank Julius Bär die Bank Cantrade von der UBS. Genau bei dieser Bank waren aber die SED-Millionen parkiert, welche Steindling lange gekonnt verschleierte. Bis jetzt, denn das Urteil des Schweizer Bundesgericht verlangt, dass Bär die 150 Millionen Franken zurückzahlen muss.
Warum hat die Bank Cantrade damals nicht reagiert? Dieser Frage musste sich auch das Obergericht Zürich stellen. Und das nicht nur einmal. Beim ersten Mal entschied sie, dass die Cantrade-Banker nach gutem Glauben gehandelt hätten und nichts von den Verknüpfungen nach Ostdeutschland gewusst haben.
Doch die BvS erhob gegen das erste Urteil Beschwerde, welche Anfang 2019 vom Bundesgericht gutgeheissen wurde. In einer zweiten Beurteilung entschied das Zürcher Obergericht dann anders, denn die Transaktionen zwischen der Tarnfirma Novum und Steindling waren zu auffälig.
Gibt es noch mehr solcher Gelder? Gemäss dem Schweizer Strafrechtsprofessor Mark Pieth gibt es noch etliche solcher Potetantengelder in der Schweiz und es werden nach wie vor noch weitere Gelder zum Vorschein kommen. Doch die Schweiz versuche seit einigen jahren einen deutlichen Riegel hinter solche Machenschaften zu schieben und zeige sich sehr kooperativ gegenüber den betroffenen Ländern, verrät der Experte.
Wie geht die Geschichte weiter? Eines ist sicher, das Geld gehört nicht der Bank sondern der ehemaligen DDR, somit Deutschland. So hat auch das Gericht entschieden. Die 150 Millionen Franken müssen zurückgezahlt werden. Doch Bär wird den Betrag nun von der UBS zurückfordern und sei bereits in konstruktiven Gesprächen, erklärte die Bank am Freitag.