Ausländische Vermögen im Umfang von rund zwei Milliarden Dollar hat die Schweiz in den letzten 20 Jahren zurückerstattet, weil sie von dortigen Machthabern unrechtmässig erworben und auf Schweizer Banken parkiert worden sind. Aktuell sorgt die Affäre um die Tochter des verstorbenen usbekischen Präsidenten Gulnara Karimowa für Schlagzeilen.
Was geschieht nach der Rückzahlung mit den Geldern?
Die Eidgenössische Finanzkontrolle zeigt sich nach mehrmonatigen Abklärungen überrascht: Weder existiere bei den Bundesbehörden eine vollständige Übersicht über alle Fälle mit zurückbezahlten Vermögenswerten, noch wisse man dort in den meisten Fällen, was nach der Rückzahlung mit den Geldern geschehen sei.
«Wir wissen nicht, was gesperrt, eingezogen und dann rückerstattet wird – mit oder ohne Bedingungen», sagt der zuständige Finanzkontrolleur Laurent Crémieux.
«Kriterien sind notwendig»
Zwar existiere ein Gesetz aus dem Jahr 2016, doch dieses regle nur den Spezialfall, wenn in einem Land ein abrupter Regimewechsel stattgefunden habe. Ansonsten sei nirgends festgehalten, unter welchen Bedingungen man überhaupt Vermögen zurückerstatte. Crémieux stellt deshalb fest: «Die Bundesbehörden brauchen eine klare Festsetzung von Kriterien.»
Wir wissen nicht, was gesperrt, eingezogen und dann rückerstattet wird .
Zudem hat die Prüfung der Finanzkontrolle ergeben, dass die meisten Verfahren massiv länger gedauert haben, als man den betroffenen Staaten in Aussicht stellte – nämlich 10 bis 15 Jahre bis zur Rückerstattung.
Modalitäten werden definiert
«Die Bundesbehörden haben häufig zu schnell und zu viel versprochen. In den betroffenen Ländern sind die Erwartungen sehr hoch. Dann muss man auch klar kommunizieren: Was ist machbar, was ist nicht machbar. Ohne eine Frustration zu generieren», so der Finanzkontrolleur.
Die Finanzkontrolle empfiehlt dem Bundesrat, ein klares Konzept für die Rückerstattung und ein Monitoring über alle Fälle einzuführen. Der Bundesrat beziehungsweise das Aussendepartement akzeptieren den grössten Teil der Empfehlungen, wie sie schreiben. So sei man zum Beispiel bereits daran, klare Modalitäten für die Rückgabe von Vermögenswerten zu definieren.