- Im Prozess am Pariser Strafgerichtshof gegen die UBS haben die Richter ihr (erstes) Urteil verkündet.
- Die grösste Schweizer Bank wurde dabei wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung schuldig gesprochen.
- Die Bank muss eine Busse von 3.7 Milliarden Euro sowie 800 Millionen Euro Schadensersatz an den französischen Staat bezahlen.
- Die UBS wird dagegen Berufung einlegen.
Das Gericht sprach von einem «aussergewöhnlich schweren» Vergehen der Bank. Auch die französische Tochter-Filiale der UBS erhielt eine Strafe von 15 Millionen Euro. Fünf von sechs UBS-Managern wurden zudem zu bedingten Gefängnisstrafen und Geldbussen zwischen 50 000 und 300 000 Euro verurteilt. Einzig Raoul Weil, der frühere Chef der UBS Vermögensverwaltung, wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.
Exklusive Kundenanlässe
Begonnen hatte der Prozess gegen die UBS am 8. Oktober. Die Bank habe französische Kunden dazu angestiftet, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln, warf die Staatsanwaltschaft der Bank vor. Zwischen 2004 und 2012 seien in Frankreich Kunden von Bankern aus der Schweiz angeworben worden, was nach französischem Recht illegal sei.
Die Tochter UBS France soll für die Anwerbung reicher Kunden exklusive Anlässe organisiert haben. So wurden die Kunden etwa ans Tennisturnier Roland Garros, Golfturniere oder Konzertabende eingeladen.
UBS will Berufung einlegen
Die UBS hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und kündigte nach dem Urteil umgehend Berufung an. Damit dürfte sich der Rechtsstreit noch Jahre hinziehen.
An der Börse sorgte der Entscheid ebenfalls für Turbulenzen: Die UBS-Aktie reagierte stark büsste gut vier Prozent ein.