Zum Inhalt springen

Prozess in Paris UBS muss 4.5 Milliarden Euro zahlen

  • Im Prozess am Pariser Strafgerichtshof gegen die UBS haben die Richter ihr (erstes) Urteil verkündet.
  • Die grösste Schweizer Bank wurde dabei wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung schuldig gesprochen.
  • Die Bank muss eine Busse von 3.7 Milliarden Euro sowie 800 Millionen Euro Schadensersatz an den französischen Staat bezahlen.
  • Die UBS wird dagegen Berufung einlegen.

Video
Die Vorwürfe: systematische Anstiftung zu Geldwäsche und Steuerbetrug
Aus Tagesschau vom 20.02.2019.
abspielen. Laufzeit 46 Sekunden.

Das Gericht sprach von einem «aussergewöhnlich schweren» Vergehen der Bank. Auch die französische Tochter-Filiale der UBS erhielt eine Strafe von 15 Millionen Euro. Fünf von sechs UBS-Managern wurden zudem zu bedingten Gefängnisstrafen und Geldbussen zwischen 50 000 und 300 000 Euro verurteilt. Einzig Raoul Weil, der frühere Chef der UBS Vermögensverwaltung, wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.

Exklusive Kundenanlässe

Begonnen hatte der Prozess gegen die UBS am 8. Oktober. Die Bank habe französische Kunden dazu angestiftet, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln, warf die Staatsanwaltschaft der Bank vor. Zwischen 2004 und 2012 seien in Frankreich Kunden von Bankern aus der Schweiz angeworben worden, was nach französischem Recht illegal sei.

Die Tochter UBS France soll für die Anwerbung reicher Kunden exklusive Anlässe organisiert haben. So wurden die Kunden etwa ans Tennisturnier Roland Garros, Golfturniere oder Konzertabende eingeladen.

UBS will Berufung einlegen

Die UBS hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und kündigte nach dem Urteil umgehend Berufung an. Damit dürfte sich der Rechtsstreit noch Jahre hinziehen.

Position der UBS

Box aufklappen Box zuklappen

Die UBS zeigte sich nach dem Gerichtsentscheid mit dem Urteil «absolut nicht einverstanden» und will entsprechend dagegen Berufung einlegen. «Das ist eine unverständliche Entscheidung, und es ist nötig, Berufung einzulegen», kommentierte UBS-Manager Markus Diethelm zum Entscheid.

Die Verurteilung werde nicht durch konkrete Beweise gestützt, sondern basiere auf den unbegründeten Anschuldigungen ehemaliger Mitarbeiter, die im Prozess nicht einmal angehört worden seien, erklärte die UBS.

Dem Urteil fehlten zudem «Beweise und eine glaubwürdige Methodik» für die Berechnung der Geldbusse und des Schadens.

An der Börse sorgte der Entscheid ebenfalls für Turbulenzen: Die UBS-Aktie reagierte stark büsste gut vier Prozent ein.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel