Sehnlichst wartet die Reise- und Tourismusbranche darauf, dass die Menschen wieder reisen können. So sagt etwa der Swiss-Chef Thomas Klühr: «Alles hängt davon ab, wie es bei den Themen Impfen, Impfstoff und medizinische Behandlung weitergeht.»
Dank der Impfstoffe käme das Reisen wieder in Schwung, so die Hoffnung. Mehr noch: Der Impfstoff könnte sogar zu einer Art Freipass werden.
Der Chef der australischen Fluggesellschaft Qantas hat vor zwei Wochen gesagt, dass künftig nur fliegen könne, wer geimpft sei. Damit nimmt er vorweg, was hinter den Kulissen intensiv diskutiert wird: dass eine Impfung künftig eine Voraussetzung ist, um überhaupt wieder ein Flugzeug besteigen zu können.
Dabei stellt sich eine grundsätzliche Frage: Können Fluggesellschaften überhaupt eine solche Auflage machen? Ja, sagt Regula Dettling-Ott. Die Anwältin ist auf Luftfahrtrecht spezialisiert. Zu ihren Klienten gehören Unternehmen aus der Luftfahrtindustrie. Zudem lehrt sie an der Universität Bern.
Impfpflicht als Teil der Gesundheitsvorschriften
«Gesundheitsvorschriften bezüglich ansteckender Krankheiten bestehen bereits – in allen Beförderungsbedingungen», sagt die Juristin. Und solche Gesundheitsvorschriften würden weltweit und täglich angewendet: «Zum Beispiel definieren Fluggesellschaften, unter welchen Bedingungen sie aus gesundheitlichen Gründen schwangere Passagierinnen mitnehmen – oder eben nicht mehr. Das ist gang und gäbe.»
Fluggesellschaften können also selber bestimmen, wer an Bord kommt und wer nicht. Künftig könnten das auch nur Geimpfte sein.
Schreibt ein Land künftig eine Impfung bei der Einreise vor, sind die Fluggesellschaften sogar verpflichtet zu kontrollieren, ob Passagiere diese Einreisebestimmungen erfüllen: «Dann müssten die Fluggesellschaften prüfen, dass die Impfung nachgewiesen ist», so Dettling-Ott. Wenn nicht, müssen sie den Passagier wieder an den Ausgangsort zurücknehmen. Auch das ist heute gängige Praxis.
Internationale Flüge nur noch mit einer Impfung? So weit geht die Swiss zum jetzigen Zeitpunkt nicht: «Natürlich wissen wir, dass das Fliegen mit dem Vorlegen von Impfausweisen oder auch Testergebnissen erleichtert wird. Aber die Entscheidung darüber liegt in der Hand der nationalen Gesundheitsbehörden», sagt CEO Klühr.
BAG diskutiert Impfobligatorium
In der Schweiz ist das Sache des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Allerdings sei es für diese Frage noch verfrüht, erklärte Virginie Masserey, Leiterin der Sektion Infektionskontrolle, jüngst. Ein Impfobligatorium für Reisen werde diskutiert – aber man wisse jetzt noch zu wenig, um schon darüber zu entscheiden.
Fakt ist: Würde ein solcher Impfnachweis etwa von der Luftfahrtbranche oder europäischen Staaten beschlossen, müsste die Schweiz mitmachen.
Dann müsste nebst Reisepass oder ID künftig auf internationalen Flügen auch das Impfbüchlein mitgeführt werden. Etwas, das vor einigen Jahrzehnten übrigens völlig normal war, und jetzt eine Renaissance erleben könnte.
Neu wäre einzig, dass es nicht mehr das gelbe Impfbüchlein aus Papier wäre, sondern ein digitaler Impfausweis in Form einer App. Die UNO und der Internationale Luftfahrtverband arbeiten bereits mit Hochdruck an einer solchen Lösung.