Das Zürcher Obergericht verurteilte Rolf Erb wegen gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
Im Urteil spricht das Gericht von einem «ausserordentlich schweren Fall von Wirtschaftskriminalität». Erb habe mit grosser krimineller Energie, skrupellos und raffiniert gehandelt und dabei jahrelang die Bilanzen der Erb-Gruppe frisiert, um an weitere Bankkredite zu kommen. Zudem habe er sein Vermögen seinen damals gerade zehn Monate alten Zwillingssöhnen geschenkt, um es den Gläubigern zu entziehen.
Vor dem Konkurs war die Erb-Gruppe ein weltweiter Konzern aus 80 Unternehmen mit fast 5000 Beschäftigten und einem Umsatz von rund 4,5 Milliarden Franken.
Das Obergericht bestätigte damit weitgehend das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Winterthur. Die Gefängnisstrafe wurde aber wegen Erbs Gesundheitszustand um zwölf Monate verringert. Der Anwalt von Erb will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen, wie er während der Urteilseröffnung ankündigte.
Schloss Eugensberg gehört zur Konkursmasse
Das Gericht verfügte, dass sein Vermögen in Immobilien, darunter Schloss Eugensberg, eine Oldtimer-Sammlung und weitere Vermögenswerte in die Konkursmasse fliessen. Allein das Schloss Eugensberg im thurgauischen Salenstein, wo Rolf Erb wohnt, soll laut der Staatsanwaltschaft 27 Millionen Franken wert sein.
Matthias Hotz, Anwalt der Gläubiger, geht davon aus, dass diese Vermögenswerte im Umfang von mehreren Dutzend Millionen Franken den Gläubigern erhältlich gemacht werden. Dies ist aber erst nach einem rechtskräftigen Urteil durch das Bundesgericht möglich.
Keine Sicherheitshaft
Den Antrag der Staatsanwaltschaft, Rolf Erb sofort in Sicherheitshaft zu nehmen, lehnte das Gericht ab. Die Anklage war von Fluchtgefahr ausgegangen. Das Gericht begründete den Verzicht damit, dass Erb seine Familie in der Schweiz hat und das Urteil weitergezogen wird. Der Verurteilte muss aber seinen Pass abgeben.
Ob Rolf Erb seine Gefängnisstrafe je antreten muss, bleibt offen. SRF-Korrespondent Kay Schubert sprach mit verschiedenen Experten, die sich nicht einig sind. Der schlechte Gesundheitszustand Erbs könnte dazu führen, dass seine Hafterstehungsfähigkeit von einem Amtsarzt beurteilt werden müsste.
Zweitgrösste Pleite nach Swissair
Erb bestritt in beiden Prozessen alle Vorwürfe und schob die Schuld seinem Vater Hugo Erb zu, der bis zu seinem Tod im Juli 2003 alle Fäden in der Hand gehabt habe.
Die Erb-Gruppe brach Ende 2013 zusammen. Der Konkurs des Winterthurer Familienunternehmens ist nach dem Grounding der SAirGroup die zweitgrösste Pleite der Schweizer Wirtschaftsgeschichte.