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Post von Geldwäscherei-Vorwurf freigesprochen
Aus Tagesschau vom 23.12.2015.
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Wirtschaft Solothurner Gericht spricht Post von Geldwäscherei-Vorwurf frei

Die Schweizerische Post hat sich nicht der Geldwäscherei schuldig gemacht. Das Solothurner Obergericht hat eine erstinstanzliche Verurteilung im Zusammenhang mit einer ungewöhnlich hohen Barauszahlung korrigiert. Die Post wird ausserdem entschädigt.

Das Solothurner Obergericht korrigiert ein erstinstanzliches Urteil gegen die Post wegen Geldwäscherei und spricht diese auf ganzer Linie frei. Ausserdem werden ihr Entschädigungen für die beiden Verfahren in Gesamthöhe von gut 72'000 Franken zugesprochen.

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Geldwäscherei - Freispruch für die Post
aus Rendez-vous vom 23.12.2015. Bild: Keystone
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In erster Instanz hatte das Amtsgericht Solothurn-Lebern im April 2011 eine Busse von 250'000 Franken gegen die Post verhängt. Es war zum Schluss gekommen, dass das Tochterunternehmen Postfinance bei einer ungewöhnlich hohen Barauszahlung von 4,6 Millionen Franken keine Abklärungen vorgenommen hatte.

Wie nun das Obergericht feststellt, gibt es jedoch keinen Nachweis, dass sich jemand im Unternehmen rechtswidrig verhalten hat. Ein Unternehmen könne nur dann belangt werden, wenn sich ein Mitarbeiter fehlerhaft verhalten und strafbar gemacht habe.

4600 Tausendernoten am Schalter abgehoben

Die Auszahlung im Jahr 2005 erfolgte im Zusammenhang mit einem Anlagebetrug. Ein Solothurner Treuhänder hatte im Februar 2005 als einziger Verwaltungsrat einer Firma auf einer Poststelle in Solothurn 4,6 Millionen Franken in bar abgehoben. Er liess sich 4600 Tausendernoten aushändigen. Zwei Anleger aus Holland hatten wenige Tage zuvor 5 Millionen Franken auf das Konto überwiesen.

Die Angestellte am Postschalter in Solothurn hatte sich bei einem Mitarbeiter der Compliance-Abteilung erkundigt, ob die ungewöhnlich hohe Barauszahlung möglich sei. Der Mitarbeiter prüfte, ob das Geld auf dem Konto lag. Er gab grünes Licht und das Geld wurde bar ausbezahlt.

28 Millionen veruntreut

Hintergrund der Überweisungen ist ein Anlagebetrug. Das Bundesgericht bestätigte in diesem Zusammenhang Mitte 2014 das verschärfte Urteil des Solothurner Obergerichtes gegen eine Deutsche. Die heute 60-Jährige, die rund 28 Millionen Franken veruntreute, kassierte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Zusammen mit dem Solothurner Treuhänder hatte sie zwischen 2002 und 2006 rund 31 Millionen Franken Anlagegelder entgegen genommen. Es handelte sich weitgehend um Schwarzgeld. Das Duo gaukelte den zumeist ausländischen Geldgebern sichere Vermögensanlagen vor. Die Anleger verloren rund 18 Millionen Franken. Der Treuhänder wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

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