- Der Schaden durch sogenannte Cum-Ex-Steuergeschäfte und ähnliche illegale Betrugssysteme ist Medien-Recherchen zufolge deutlich grösser als bislang angenommen.
- Die Summe belaufe sich auf weltweit rund 150 Milliarden Euro, berichteten das ARD-Magazin «Panorama» (NDR) und das Recherchezentrum Correctiv am Donnerstag.
- Betroffen sind mindestens elf europäische Staaten und die USA. In Deutschland laufen mehrere Strafverfahren wegen der Cum-Ex-Geschäfte.
Steuern zurückfordern, die man gar nie bezahlt hat: Das ist der Trick hinter den sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Recherchen von 15 internationalen Medien befördern nun die Tatsache ans Licht, dass diese Steuerbetrügereien offenbar ein viel grösseres Ausmass haben, als bisher angenommen. Ursprünglich stand ein Schaden im Rahmen von 55 Milliarden Euro im Raum. Jüngsten Recherchen zufolge belaufe sich die Summe jedoch auf rund 150 Milliarden Euro.
36 Milliarden sind Deutschland entgangen
In der Finanzindustrie sind die Cum-Ex-Geschäfte eines der dunkelsten Kapitel. Betroffen sind neben der USA und Deutschland mindestens zehn weitere europäische Länder. In Deutschland laufen diesbezüglich über 100 Ermittlungsverfahren mit über 1000 Beschuldigten.
Finanziell ist der Schaden riesig: Allein deutschen Finanzämtern seien nach Berechnungen des Steuerprofessors Christoph Spengel von der Universität Mannheim fast 36 Milliarden Euro entgangen. Spengel war bei vorigen Berechnungen aus dem Jahr 2018 noch von mindestens 31.8 Milliarden Euro ausgegangen.
Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung taxiert
Bei den umstrittenen Geschäften schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Diese liessen die Papiere untereinander zirkulieren, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten.
Die Finanzämter erstatteten mehr Steuern als sie zuvor eingenommen hatten. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Im Juli dieses Jahres entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH), dass die Cum-Ex-Aktiengeschäfte für den deutschen Fiskus als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar sind.