- In Zürich und Lausanne sind für das Jahr 2015 und 2016 bislang 559 Anzeigen gegen Chauffeure des Mitfahrdienstes eingegangen.
- In den Polizeikontrollen bleiben vor allem Fahrer des Billig-Dienstes UberPop hängen. Diese sind meist ohne notwendige Bewilligung unterwegs.
- Die Gesetzeslage ist klar: Wer innert 16 Tagen mehr als einmal Fahrgäste transportiert und dabei einen Gewinn erwirtschaftet, benötigt eine entsprechende Bewilligung.
- Zudem warnt die Polizei erstmals explizit auch die UberPop-Fahrgäste: Wer als Gast des Mitfahrdienstes bei einer Polizeikontrolle lügt, riskiert bis zu drei Jahre Gefängnis.
Die Kantonspolizei Zürich meldet 139 Anzeigen – die Stadtpolizei Zürich 79. Die Stadtpolizei Lausanne ihrerseits hat 287 Uber-Fahrer verzeigt – wegen fehlender kommunaler Taxi-Bewilligung. Hinzu kommen 25 Verdachts-Fälle aus Basel-Stadt wegen Fahrens ohne notwendige Bewilligung.
Es drohen bis zu 10'000 Franken Busse
Das kann die Uber-Fahrer teuer zu stehen kommen: Laut der Kantonspolizei Zürich werden «diese Straftatbestände mit Busse von bis zu Franken 10‘000 geahndet».
Zahlreiche Bussen sind denn auch bereits rechtskräftig. So wurde in Basel ein Fahrer mit 5000 Franken gebüsst. In Lausanne wurden laut der Stadtpolizei Bussen von bis zu 1‘000 Franken verhängt.
Stiften UberPop-Fahrer Gäste zum Lügen an?
Allerdings wissen sich die UberPop-Fahrer zu helfen. Wie mehrere Chauffeure gegenüber «10vor10» bestätigen, bitten sie die Fahrgäste in letzter Zeit, vorne im Fahrzeug einzusteigen und bei einer Polizeikontrolle anzugeben, man sei befreundet. So soll der Vorwurf des professionellen Personentransports ohne Bewilligung umschifft werden.
Dieses Vorgehen birgt jedoch auch hohe Risiken für den Fahrgast – denn der UberPop-Fahrer begeht lediglich eine Übertretung. Der Fahrgast hingegen ein Vergehen. Marco Cortesi, Sprecher der Stadtpolizei Zürich sagt dazu: «Wenn der Passagier die Polizei anlügt und sich das nachher aufklärt, kann er sich strafbar machen wegen Begünstigung. Die Androhung ist bis zu 3 Jahre Gefängnis.»