Börsenäquivalenz: Weil die Schweiz nicht zur EU gehört, muss die EU die Schweizer Börsengesetze als gleichwertig anerkennen (Äquivalenz). Die Börsenäquivalenz ermöglicht, dass alle Handelsteilnehmer sowohl in der Schweiz als auch in der EU alle Aktien handeln können. Der Händler aus der EU hat ein Interesse daran, an einem Schweizer Handelsplatz zu handeln, weil er auf den meisten hier erhältlichen Titeln die attraktivsten Bedingungen findet. Die Differenzen zwischen Kaufs- und Verkaufskurs sind klein, die Liquidität ist hoch.
Wegfall der Börsenäquivalenz: Wenn die EU der Schweiz die Börsenäquivalenz verweigert, würden alle Aktienhändler und Investoren aus dem EU-Raum vom Schweizer Handelsplatz abgeschnitten. Investoren, die beispielsweise in Paris oder Frankfurt sitzen, könnten somit keine Aktien mehr an der Schweizer Börse kaufen. Händler aus der EU dürften Schweizer Aktien nicht an der Schweizer Börse handeln, da diese Aktien auch an der EU-Börse gehandelt werden. Das Aktienhandelsvolumen an der Schweizer Börse würde damit stark zurückgehen.
Gegenmassnahmen des Bundesrats: Ab dem 1. Januar 2019 soll für ausländische Handelsplätze eine Anerkennungspflicht gelten, wenn sie Schweizer Aktien handeln. Der Handel mit Schweizer Beteiligungspapieren im Ausland ist nur dann zulässig, wenn das ausländische Finanzmarktrecht «keine einschränkenden» Bestimmungen enthält, die den Handel an der Schweizer Börse beeinträchtigen.
Falls die EU die Börsenäquivalenz nicht verlängern sollte, würde dies bedeuten, dass der Handel von Schweizer Aktien in der EU nicht mehr erlaubt wäre. Händler aus der EU dürften aber Schweizer Aktien in der Schweiz handeln, da kein Handel an EU-Börsen stattfindet. Das Handelsvolumen an der Schweizer Börse würde so weniger beeinträchtigt.