- Das Parlament kann definitiv über staatliche Ausfallgarantien bei der Rettung systemrelevanter Banken entscheiden.
- Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet.
- Dabei geht es darum, den sogenannten «Public Liquidity Backstop» (PLB) im Gesetz zu verankern.
Das Instrument soll zum Zug kommen, wenn eine Bank keine ausreichenden flüssigen Mittel mehr hat und auch die Möglichkeiten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Sicherung der Liquidität erschöpft sind.
In der Schweiz gälte der PLB für vier Banken beziehungsweise Bankgruppen: UBS, Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und Postfinance.
Bei der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS hatte der Bundesrat im März 2023 Notrecht angewendet und den PLB per Verordnung in Kraft gesetzt. Damit erhielt der Bund die Möglichkeit, weitere Hilfen der Nationalbank abzusichern.
Nun sollen konkret mit dem vorliegenden Entwurf jene Teile der Notverordnung vom März 2023 ins Gesetz überführt werden, die noch relevant sind. Nicht dazu gehören Verlustgarantien des Bundes für gewisse Wertpapiere der CS. Dies, weil die UBS den entsprechenden Garantievertrag in der Zwischenzeit gekündigt hat.
Gleichstellung mit Ausland
Im Grundsatz hatte der Bundesrat bereits 2022 beschlossen, eine gesetzliche Grundlage für den PLB zu schaffen – er hatte das Vorhaben angesichts der CS-Krise aber zunächst aufgeschoben.
Mit der geplanten Gesetzesänderung würde die Schweiz dem Ausland gleichgestellt, argumentiert der Bundesrat in der Mitteilung. Den Angaben zufolge haben unter anderem bereits das Vereinigte Königreich, die USA, die EU, Japan und Kanada den PLB oder ein ähnliches Instrument eingeführt.