- Die Kurzarbeitsentschädigung wird in der Schweiz von 12 auf 18 Monate ausgeweitet.
- Mit dieser Massnahme soll unter anderem einem Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegengewirkt werden, wie der Bundesrat mitteilte.
- Diese Massnahme gilt für ein Jahr ab August 2024 und bis Juli 2025.
Mit der Verlängerung der Höchstbezugsdauer hätten Unternehmen, welche die reguläre Höchstbezugsdauer bereits erreicht haben oder demnächst erreichen, mehr Zeit, um sich an die schwierige wirtschaftliche Ausgangslage anzupassen, schreibt der Bundesrat.
Aufgrund des markanten Energiepreisanstiegs zu Beginn des Ukraine-Kriegs hätten insbesondere energieintensive Branchen auf Kurzarbeitsentschädigung zurückgreifen müssen. Zwar seien in der Zwischenzeit die Energiepreise wieder gesunken. Die konjunkturelle Lage in diversen Branchen bleibe aber schwierig, hiess es weiter.
Befristet bis Ende Juli 2025
Durch die Verlängerung der Höchstbezugsdauer per 1. August 2024 haben Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten die Kurzarbeitsentschädigung auszuweiten, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Geltungsdauer der verlängerten Höchstbezugsdauer ist bis zum 31. Juli 2025 befristet.