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Temporäre Erhöhung 18 Monate Kurzarbeitsentschädigung sollen Firmen entlasten

  • Die Kurzarbeitsentschädigung wird in der Schweiz von 12 auf 18 Monate ausgeweitet.
  • Mit dieser Massnahme soll unter anderem einem Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegengewirkt werden, wie der Bundesrat mitteilte.
  • Diese Massnahme gilt für ein Jahr ab August 2024 und bis Juli 2025.

Mit der Verlängerung der Höchstbezugsdauer hätten Unternehmen, welche die reguläre Höchstbezugsdauer bereits erreicht haben oder demnächst erreichen, mehr Zeit, um sich an die schwierige wirtschaftliche Ausgangslage anzupassen, schreibt der Bundesrat.

Stahlwerk Gerlafingen.
Legende: Die hohen Energiepreise waren ein grosses Problem für das Stahlwerk Gerlafingen. Bei der Schliessung der Produktionsstrasse Ende Mai kam es zum Abbau von 95 Arbeitsplätzen. KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Aufgrund des markanten Energiepreisanstiegs zu Beginn des Ukraine-Kriegs hätten insbesondere energieintensive Branchen auf Kurzarbeitsentschädigung zurückgreifen müssen. Zwar seien in der Zwischenzeit die Energiepreise wieder gesunken. Die konjunkturelle Lage in diversen Branchen bleibe aber schwierig, hiess es weiter.

Befristet bis Ende Juli 2025

Durch die Verlängerung der Höchstbezugsdauer per 1. August 2024 haben Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten die Kurzarbeitsentschädigung auszuweiten, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Geltungsdauer der verlängerten Höchstbezugsdauer ist bis zum 31. Juli 2025 befristet.

Video
Archiv: Kurzarbeit wegen Strommangel
Aus 10 vor 10 vom 05.09.2022.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 8 Sekunden.

SRF 4 News, 19.6.2024, 11 Uhr ; 

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