Bildet die Schweiz eine Lücke in den westlichen Sanktionen gegen Russland? Diese Frage wirft ein aktueller Bericht der «Financial Times» (FT) in London auf. Darin berichtet die Finanzzeitung über eine Tochtergesellschaft der Schweizer «Open Mineral AG», die mit russischem Gold gehandelt hat, obwohl die Schweiz die EU-Sanktionen bezüglich Gold und Golderzeugnisse im vergangenen August übernahm.
Laut dem Bericht hat die Tochtergesellschaft «Open Mineral Ltd», mit Sitz in Abu Dhabi, russisches Gold im Wert von 44 Millionen US-Dollar in die Vereinigten Arabischen Emirate importiert. Die sechs Lieferungen hätten zwischen dem vergangenen August und Januar stattgefunden, wie das Schweizer Unternehmen selbst gegenüber der britischen Zeitung bestätigt hat.
Schlupfloch für Firmen?
«Für uns ist das ganz klar eine Sanktionsumgehung», sagt Robert Bachmann, Rohstoffexperte der NGO Public Eye. «Der Bundesrat macht viel zu wenig, um die Durchsetzung der Sanktionen zu kontrollieren.» Dieses Schlupfloch würden Firmen bewusst ausnutzen.
Diesen Verdacht hegt auch Gretta Fenner, Direktorin des «Basel Institute on Governance». «Da ist ein grosser Markt eingebrochen für die Schweizer Rohstoffhändler. Und die Versuchung, die Sanktionen legal zu umgehen, ist natürlich sehr gross», sagt sie.
Begrenzte Reichweite der Sanktionen
Ob Unternehmen in der Schweiz gegen Sanktionen verstossen, überwacht das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. Die Behörde sagte auf Anfrage, dass sich Schweizer Recht, inklusive Schweizer Sanktionsbestimmungen, «grundsätzlich an natürliche und juristische Personen in der Schweiz» richte. «Rechtlich unabhängige Tochtergesellschaften» im Ausland seien daher nicht an die Verordnungen gebunden.
Wann genau ein Unternehmen als rechtlich unabhängig gilt, konnte das Seco nicht beantworten. «Das Seco prüft jeden Fall individuell aufgrund der oftmals herrschenden Komplexität.» Direkt zur Open Mineral AG äusserte sich die Behörde nicht.
Unternehmen grenzt sich von Tochter ab
Die beschuldigte Firma selbst bezeichnete gegenüber der FT die ausländische Tochtergesellschaft, die vor einem Jahr in Abu Dhabi registriert wurde, als «separates Unternehmen». Ein anderes Wort für «unabhängige Tochtergesellschaft».
Zu den Vorwürfen wollte sich der Rohstoffhändler gegenüber SRF News nicht äussern. Im Zeitungsbericht sagte die Open Mineral AG, man nehme die Vorschriften sehr ernst und es seien Schritte unternommen worden, «um zu bestätigen, dass Open Mineral Ltd. nicht gegen geltendes Recht verstossen hat».
Der Fall zeigt also, Tochtergesellschaften im Ausland können trotz Sanktionen weiter mit russischem Gold handeln, wenn sie als «rechtlich unabhängig» gelten. Die Begrifflichkeit findet Governance-Expertin Fenner problematisch: «Das mag zwar so im Gesetz stehen, aber was per Gesetz ‹rechtlich unabhängig› ist, ist nicht unbedingt effektiv unabhängig in der Realität.» Ihr scheint es, dass man so den Rohstoffhändlern Tür und Tor öffne, die Sanktionen zu umgehen.
Das befürchtet auch Robert Bachmann von Public Eye. Er fordert deshalb, dass der Bundesrat die Sanktionen stärker durchsetzt und dass das Parlament die Gesetzgebung nachbessert.