- Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt trotz steigender Zinsen auf seinem aktuellen Niveau von 1.25 Prozent.
- Auf diesem rekordtiefen Wert liegt der Referenzzinssatz seit März 2020.
- Der Referenzzinssatz ersetzte 2008 die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken.
Mieterinnen und Mieter können somit gestützt auf diesen Referenzwert keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen – auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten auch nicht erhöhen.
Erstmalige Erhöhung seit Einführung möglich
Bei der Ermittlung des Referenzsatzes stützt sich das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.
Dieser ist per Ende September gegenüber Juni nur leicht gestiegen, von 1.17 auf 1.18 Prozent. Steigt der Wert weiter, könnte der Referenzzinssatz erstmals in seiner Geschichte erhöht werden.
Nächste Publikation im März 2023
Dies ist laut dem BWO aber erst dann angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittssatz auf über 1.37 Prozent steigt. Die nächste Publikation des Referenzsatzes ist Anfang März 2023 geplant.
Bei seiner Einführung 2008 hatte der Referenzsatz noch bei 3.5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise. Und seit er im März 2020 auf 1.25 Prozent gefallen ist, hat er sich nicht mehr verändert.