Seit knapp einem Monat erheben die USA Zusatz-Zölle auf verschiedene Industrieprodukte – etwa auf Stahl, Aluminium oder Autos. In den betroffenen Branchen wird mit Auftragsrückgängen und entsprechend geringeren Einnahmen gerechnet. Damit es nicht zu Entlassungen kommt, greift der Bund nun ein.
Dieser Entscheid aus Bern sei für die Branche eine grosse Erleichterung, sagt Jean-Philippe Kohl, Vizedirektor von Swissmem, dem Verband der Schweizer Tech-Industrie. Dass die US-Zölle neu ein Grund sind, Kurzarbeit beantragen zu können, sei wichtig, um den Firmen über diese Krise zu helfen. Dass sie die Arbeitskräfte nicht entlassen müssen und dass Zeit gewonnen wird, um diese Durststrecke zu überwinden.
Es seien praktisch alle Schweizer Tech-Firmen in irgendeiner Weise betroffen von den US-Zöllen betroffen, sagt Kohl – seien es der Maschinenbau, die Elektrotechnik oder der Bereich der Präzisionsinstrumente.
Wie viele dieser Firmen Kurzarbeit beantragen werden, sei schwierig abzuschätzen, sagt Kohl. Zumal sich die Ankündigungen aus den USA ständig änderten. «Wenn wir jetzt aber davon ausgehen, dass die Zölle mindestens auf 10 Prozent oder vielleicht sogar auf die 30 Prozent gehen, beziehungsweise zum Beispiel über Deutschland oder andere Länder in die USA geliefert wird und auch Zölle erhoben werden, gehen wir davon aus, dass eine Reihe von Firmen Kurzarbeit beantragen werden, weil ihnen kurzfristig die Märkte wegbrechen werden», so Kohl.
Für die Schweizer Tech-Firmen sind es schwierige Zeiten.
Als Begründung für einen Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung reicht es, von den Zöllen direkt oder indirekt betroffen zu sein und man muss einen Arbeitsausfall in der Höhe von 10 Prozent belegen können. Für die Schweizer Tech-Firmen seien es schwierige Zeiten, sagt Jean-Philippe Kohl.
Grosser Druck auf Tech-Firmen
Im grossen Ganzen sei der Druck sehr gross. «Die Industriekonjunktur läuft nicht gut. Namentlich wegen der Schwäche in der Eurozone, und da im Vordergrund Deutschland.»
Und nun kämen die US-Zölle noch dazu. Und genau aus einem Markt, der sich bis anhin noch sehr dynamisch entwickelt habe – und dieser Markt werde jetzt ebenfalls gedämpft, so Kohl.
Kurzarbeit bedeutet, dass Angestellte temporär weniger arbeiten und weniger Lohn erhalten und dass die Arbeitslosenversicherung einen Teil der Löhne übernimmt. Aktuell kann man in der Schweiz 18 Monate lang Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Swissmem möchte, dass die Höchstbezugsdauer auf zwei Jahre verlängert wird.