Die UBS soll in Frankreich illegal Kunden angeworben haben. Das wirft ihr das Pariser Strafgericht in ihrer Anklage vor. Zwei Wochen dauert der Prozess nun bereits, vier weitere sollen folgen. Heute stand der frühere Banker Raoul Weil vor Gericht. Er war in dem Zeitraum oberster Chef der Vermögensverwaltung. Weil wurde Ende 2014 in den USA von der Beihilfe zum Steuerbetrug freigesprochen. SRF-Korrespondent Daniel Voll war im Gerichtssaal dabei.
SRF News: Was wirft die Anklage in Paris der UBS und Raoul Weil vor?
Daniel Voll: Die Anklage wirft der Schweizer UBS vor, dass ihre Bankiers illegal in Frankreich Kunden angeworben haben. Das durften sie eigentlich nicht. Dafür braucht es eine Bankbewilligung in Frankreich und die hat nur die Tochtergesellschaft UBS France. Die Anklage beschuldigt die UBS France und die Schweizer UBS, sie hätten reichen Kunden geholfen, Gelder vor dem Fiskus zu verstecken. Sie spricht von Hilfe zur Geldwäscherei und zum Steuerbetrug. Gemäss dem Bericht der Anklage geht es um mindestens zehn Milliarden Euro. Raoul Weil ist angeklagt, weil er damals Chef der Vermögensverwaltung war.
In den USA kam Weil seinerzeit straffrei davon. Wie plädierte er heute?
Heute argumentiert er, er habe von allem nichts gewusst. Er habe sich als oberster Chef nicht ins Detailgeschäft eingemischt. Er sei zwar zwei- bis dreimal pro Jahr nach Frankreich gekommen, er habe aber nie Klagen aus Frankreich gehört, wonach Schweizer Bankiers dort illegal Kunden anwerben würden oder sich ins französische Geschäft eingemischt hätten. Er sagte, sie hätten bestehende Kundenbeziehungen gepflegt. Das müsse man, denn wenn ein Kunde von der Bank nicht ausreichend gepflegt werde, sei er schnell weg. Dass es Spannungen zwischen Franzosen und Schweizer gab, habe er gewusst. Es habe eine Art Hassliebe zwischen Schweizern und Franzosen gegeben.
Sie haben die Aussage verfolgt. Wie glaubwürdig klang Weil für Sie?
Dass er als oberster Chef keine Details kannte, kann ich nachvollziehen. Interessant werden in dieser Beziehung wahrscheinlich die Aussagen der direkten Verantwortlichen für das Frankreich-Geschäft in Zürich sein. Die sitzen auch auf der Anklagebank und kommen in der nächsten Sitzung zur Aussage.
Das Problem der Anklage ist, dass sie kaum schriftliche Unterlagen hat.
Das Problem der Anklage ist, dass sie kaum schriftliche Unterlagen hat. Die UBS hat keine Akten herausgegeben. Die Anklage hatte auch kaum Zugriff auf Mails. Wenn Mails zitiert werden im Gerichtssaal, dann ist es die Verteidigung, die beweisen will, dass die UBS sämtliche finanziellen Vorschriften befolgt hat – oder wenn sie Zeugen demontieren will, auf die sich die Anklage stützt.
In den USA schloss die UBS einen Vergleich. In Frankreich hat man sich auf einen Prozess eingelassen. Wieso eigentlich?
Die UBS bestreitet die Anklage ganz grundsätzlich. Sie sagt, diese sei nichts wert. Erstens habe die französische Tochtergesellschaft sämtliche Vorschriften stets befolgt. Zweitens gibt es keine schriftlichen Beweise, es gibt nur Zeugenaussagen. Und diese Zeugen werden von der Verteidigung sehr gezielt demontiert. In den USA war das offenbar anders.
Welches Ziel verfolgt denn Frankreich?
Frankreich ist massgeblich von Steuerflucht betroffen. Es gibt Schätzungen, die gehen davon aus, dass deutlich über 100 Milliarden Euro französische Vermögen im Ausland deponiert und nicht versteuert sind. Das heisst, Frankreich hat ein Interesse daran, dass Steuerbetrug stärker verfolgt wird. Dabei ist der Prozess gegen die UBS ein wichtiger Teil, und es ist kaum ein Zufall, dass Frankreich auch aus Privatkläger in diesem Verfahren auftritt.
Das Gespräch führte Ivana Pribakovic.