Den Anfang macht jene des Schweizerischen Anlegerschutzverein (SASV). Die zweite Aktionärsvertretung, Notrecht.com, wird von Perica Grasarevic geleitet. Er ist selber Aktionär und arbeitet als Gerichtspräsident am Zivilgerichts Basel-Landschaft Ost. Ebenfalls eine Klage eingereicht hat das juristische Startup Legalpass. Unterstützt wird diese Klage unter anderem von der Anlagestiftung Ethos.
Privatkläger wollen besseres Tauschverhältnis
Alle drei Aktionärsvertretungen vereinen rund 5000 Privatkläger – hauptsächlich aus der Schweiz. Experten gehen davon aus, dass zahlreiche weitere Privatkläger von sich aus klagen und sich nicht einer Aktionärsvertretung angeschlossen haben. Rechtsgrundlage des juristischen Vorstosses ist Art. 105 FusG. Diese Norm gibt den Aktionärinnen und Aktionären das Recht, das Umtauschverhältnis einer Übernahme gerichtlich auf dessen Angemessenheit überprüfen zu lassen.
Die UBS hat die CS auf Kosten der CS-Aktionäre geschenkt bekommen.
Die Kläger gehen davon aus, dass die 0.76 Rappen pro CS-Aktie nicht dem fairen Wert entspricht. Die CS-Aktionäre hätten auf einen Schlag schwere Verluste erlitten, als die Bank am 19. März für drei Milliarden Franken von der UBS übernommen wurde. Wie dieser Aktienpreis von 76 Rappen zustande gekommen sei, sei völlig aus der Luft gegriffen, ist Grasarevic von Notrecht.com überzeugt, beim Zeitpunkt der Transaktion habe eine CS-Aktie 1.86 Franken gekostet, also mehr als doppelt so viel. «Wir wollen das Umtauschverhältnis jetzt gerichtlich überprüft haben», bekräftigt er.
Streit um richtige Bewertung
Am 9. Juni hat die UBS mit dem Formular F-4 bei der US-Börsenaufsicht die CS/UBS-Fusion offiziell registrieren lassen. Darin angegeben wird der Bruttowert der Credit Suisse mit 38.238 Milliarden US-Dollar – bezahlt hatte die UBS für die CS 3.461 Milliarden. Für Grasarevic war das viel zu wenig. Schon im ersten Quartalsergebnis im April, also nach der Fusion, habe die Credit Suisse ihren Buchwert pro Aktie mit 11.45 Franken beziffert, sagt er, «die UBS hat die CS auf Kosten der CS-Aktionäre geschenkt bekommen».
Die UBS nimmt zu den Aktionärsklagen keine Stellung. Der Handelsregistereintrag der Fusion erfolgte am 14. Juni, ab dann hatten die Kläger von Gesetzes wegen zwei Monate Zeit, die Klage einzureichen. Heute endet diese Frist.
Weitere Beschwerden hängig
Zudem sind im Zusammenhang mit der Wertloserklärung der sogenannten AT1-Anleihen der Credit Suisse Hunderte Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eingereicht worden.
Die Finanzmarktaufsicht Finma hatte im März dieses Jahres verfügt, im Rahmen der Notübernahme der CS durch die UBS ihre AT1-Anleihen im Gesamtwert von rund 16 Milliarden Franken vollständig zu löschen.