Die Vorwürfe sind happig: Der Fahrplan des Bundesrats zur Lockerung der Corona-Massnahmen beim Detailhandel würde den Wettbewerb verzerren. Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) schreibt von einer «inakzeptablen Diskriminierung des KMU-Detailhandels durch den Bundesrat».
Denn während die Grossverteiler wie Migros, Coop oder Landi ab dem 27. April neben den Lebensmitteln auch wieder einen Grossteil ihres weiteren Sortiments verkaufen dürfen, bleiben kleinere Läden weiter geschlossen. «Der Entscheid des Bundesrates ist ein Schlag ins Gesicht des KMU-Detailhandels», schreibt der Gewerbeverband dazu.
Das ist nicht fair. Man sollte alle gleich behandeln.
Direkt davon betroffen ist zum Beispiel Danielle Windlin. Sie führt einen Kleiderladen mit fünf Angestellten in Sarnen: «Ich bin enttäuscht über den Entscheid und kann ihn nicht nachvollziehen. Gerade in den kleinen Geschäften könnte man die Abstandsregeln gut einhalten.» Sie könne alle Empfehlungen des BAG umsetzen und habe sich auf eine Wiedereröffnung Ende April vorbereitet.
Egal in welcher Branche man sich erkundigt – die Enttäuschung bei den Besitzern von kleineren Läden ist überall gross. Daniel Schlöth, Geschäftsführer eines Haushaltswarengeschäfts in Zürich, hat wegen der Schliessung grosse Umsatzverluste. «Wenn die Grossverteiler neben den Hörnli auch noch Pfannen und Kaffeemaschinen verkaufen, dann haben wir nachher noch weniger Umsatz als jetzt», sagt er.
Nicht die Grossverteiler fürchtet Roland Hoffmann, Geschäftsführer von «Roli's Bike Station», sondern die Wiedereröffnung der Baumärkte. Denn dort können Kunden ab Ende April unter anderem auch Velos kaufen, während er weiterhin keinen direkten Kundenkontakt haben und so Fahrräder verkaufen darf. «Das ist nicht fair. Man sollte alle gleich behandeln.»
Bund will Lockerung präzisieren
Der Bund relativierte heute seine gestrige Kommunikation. An einer Medienkonferenz am Freitagnachmittag äusserte sich Daniel Koch zur Kritik. «Wir wollen nicht, dass eine riesige Wettbewerbsverzerrung entsteht», sagt der Delegierte des BAG für Covid-19 und ergänzt: «Es ist nicht so, dass die grossen Läden jetzt alles verkaufen dürfen; sondern nur ganz wenige Produkte.»
Koch teilte mit, dass in detaillierten Erläuterungen festgehalten werden soll, welche Produkte des nicht-täglichen Bedarfs die Grossverteiler in ihren Läden, wo auch Lebensmittel verkauft werden, ab Ende April wieder anbieten dürfen.
Doch solange die Erläuterungen noch nicht vorliegen, besteht immer noch Erklärungsbedarf.