Ganze 5438 Warnhinweise hat die UBS allein im Jahr 2011 im internen Dossier des jemenitischen Ex-Präsidenten Saleh vermerkt. Trotzdem meldete die Bank den Behörden nie einen Verdacht auf Geldwäscherei. Das schreibt das Finanzdepartement EFD in einem Strafbescheid, den SRF Investigativ einsehen konnte.
Ali Abdullah Saleh war für die UBS nicht ein beliebiger Kunde, sondern eine sogenannte PEP. Eine «politisch exponierte Person», die eben besonders sorgfältig abgeklärt werden muss. Denn: Saleh herrschte mehr als drei Jahrzehnte über Jemen und stand auch international wegen Korruptionsvorwürfen am Pranger.
UBS verwaltet Millionen des Saleh-Clans
2004 hatte er, damals Präsident Jemens, ein Konto bei der UBS eröffnet, eingetragen auf eine «Wild Horse Investment Inc.» Dabei blieb es nicht: Insgesamt 25 mit Saleh verwandte Personen hatten Kundenbeziehungen zur UBS, unter ihnen beide Ehefrauen, Kinder und Enkelkinder, wie das EFD schreibt.
Im Strafbescheid geht es um eine Zahlung aus dem Jahr 2009: Über 10 Millionen US-Dollar für Saleh – vom Sultan von Oman. Den Check übergab Salehs Sohn der UBS in Zürich. Saleh verteilte dann die Hälfte der Millionen auf verschiedene UBS-Konti, eingetragen auf Familienangehörige.
«Fadenscheinige Begründung»
Die Transaktion löste UBS-intern Warnhinweise aus, wie das EFD festhält. Doch statt sich an die Meldestelle für Geldwäscherei MROS zu wenden, notierten Mitarbeitende im internen Dossier lediglich: «Es ist allgemein bekannt, dass reiche Herrscher in der arabischen Welt ihre ärmeren Kollegen mit solchen Geschenken unterstützen.» Eine «fadenscheinige Begründung», sagt das EFD. Bei der UBS hätten alle Alarmglocken läuten müssen.
Tatsächlich wurde der UBS die Geschäftsbeziehung zwei Jahre später zu heiss. 2011, mitten in den Unruhen des arabischen Frühlings, sammelten sich bei der bankinternen Überprüfung von Saleh die erwähnten 5438 Warnhinweise an. Die UBS saldierte daraufhin fast alle Konti der Saleh-Familie.
«Verschulden der UBS ist erheblich»
Trotzdem unterliess es die UBS, den Behörden Meldung zu machen. Laut EFD hat die Bank auch nicht nachvollziehbar dokumentiert, warum sie dies nicht tat. Und: gerade wenn ein Verdacht auf Geldwäscherei besteht, hätte die UBS demnach die Kundenbeziehungen gar nicht abbrechen dürfen – damit Behörden etwa allfällige Gelder beschlagnahmen könnten.
Die Pflichtverletzung der UBS habe dazu geführt, dass «sehr hohe Geldbeträge, die mutmasslich im Zusammenhang mit korrupten Verhaltensweisen von Ali Abdullah Saleh (…) dem staatlichen Zugriff entzogen werden konnten», schreibt das EFD. «Das Verschulden der UBS AG ist erheblich.»
Lückenhafte Unterlagen
Das Finanzdepartement kritisiert auch die Vorgehensweise der UBS: Man habe nach zweijährigem Rechtsstreit mit der UBS feststellen müssen, dass die «eingeforderten Unterlagen nur teilweise bzw. lückenhaft eingereicht worden waren.» So konnten auch die verantwortlichen Personen nicht ermittelt werden.
Das Strafmass fällt damit automatisch tiefer aus. Das EFD belegt die UBS mit einer Busse von 50‘000 Franken. Das Finanzdepartement hält der Bank unter anderem zugute, dass sie ihr Risikomanagement seither verbessert habe. Die UBS wollte auf Anfrage von SRF Investigativ keine Stellung nehmen.