Was bei der Verkündung der Rettung der Credit Suisse am 19. März seinen Anfang nahm, ist nun juristisch besiegelt. Doch das ist nur der Beginn. Die UBS hat jetzt uneingeschränkt Zu- und Durchgriff auf die Hinterlassenschaften der CS und kann den Aufbau der künftigen Bank vorantreiben. Wirtschaftsredaktor Matthias Pfander erklärt, was es noch zu tun gibt.
Was ändert sich heute?
Mit dem Abschluss der Übernahme der CS wird auch der Aktientausch vollzogen – die CS-Aktionäre erhalten für 22.48 ihrer Aktien eine UBS-Aktie. Gleichzeitig verschwindet die CS-Aktie von der Börse. Heute ist der letzte Handelstag in der Schweiz, an der Wall Street in New York wird der Titel schon heute nicht mehr gehandelt. Ansonsten wird sich gegen aussen vorerst nichts ändern. Die CS ist im UBS-Konzern, aber führt ihr Geschäft selbständig weiter. Die offizielle Bezeichnung dieser Struktur: eine konsolidierte Bankengruppe. Die UBS betreibt unter ihrem Konzerndach zwei separate Gesellschaften weiter – die UBS AG und die Credit Suisse AG. An der Spitze des CS-Teils stehen künftig UBS-Mann Lukas Gähwiler als Präsident des Verwaltungsrates und der bisherige CS-Konzernchef Ulrich Körner.
Wie sieht die künftige Bank genau aus?
Das heutige Konstrukt als Bankengruppe ist nur eine Übergangslösung, so viel ist klar. Die UBS hat eine weitere Herkulesaufgabe: Bis Ende 2025 muss sie die risikobehafteten Anlagen aus der CS-Übernahme herunterfahren. Alles, was für das Kerngeschäft keine Bedeutung hat, soll liquidiert werden. Ab 2026 wird die UBS einen weiteren Kapitalaufbau auf den Weg bringen, weil aufgrund ihrer neuen Grösse höhere Kapitalanforderungen gelten. Denn diese Kapitalpolster sind progressiv ausgestaltet. Das heisst, mit zunehmender Grösse nehmen die Kapitalanforderungen überproportional zu. Bis 2030 muss dieser Kapitalaufbau spätestens abgeschlossen und die neuen Anforderungen erfüllt sein. Das heisst aber nicht, dass die UBS jetzt ein wackliges Gebilde wäre. Sie ist mit einer Quote von 14 Prozent beim harten Kernkapital (CET1) schon jetzt sehr solide ausgestattet.
Welche weiteren Hürden stehen noch bevor?
Die neue Struktur wird erst in den nächsten Monaten sichtbar. Wie das Filialnetz in der Schweiz und weltweit aussehen wird, ob der Brand Credit Suisse künftig weiterhin erhalten bleibt – all das wird sich mit der Zeit klären. Ausstehend ist auch die wettbewerbsrechtliche Einordnung. Wird es Massnahmen geben, um den Koloss in der Schweiz kartellrechtlich im Zaum zu halten? Die Wettbewerbskommission und die Finanzmarktaufsicht nehmen sich diesen Fragen nun an. Bis hier Klarheit herrscht und informiert wird, dürfte es noch Monate dauern. Für viele Mitarbeitende geht die Hängepartie damit weiter.
Was ist mit den 259 Milliarden für die Rettung der CS?
Der Vertrag über die Verlustgarantie des Bundes von 9 Milliarden wurde letzte Woche mit der UBS unterzeichnet. Wenn die Verluste bei der UBS aus der Abwicklung der CS-Hinterlassenschaften 5 Milliarden übersteigen, kommt dieser Puffer zur Anwendung. Von den 100 Milliarden Franken aus dem sogenannten Public Liquidity Backstop (PLB) wurden dem Vernehmen nach 70 Milliarden gezogen, sind aber bereits wieder zurückbezahlt. Wie viel Geld von den weiteren 100 Milliarden (aus der Notliquidität ELA und ELA plus) bezogen wurden, ist nicht bekannt und wie viel davon im Moment beansprucht wird, ebenfalls nicht. Da die UBS für die Bereitstellung dieser Gelder bezahlen muss, wird sie versuchen diese so schnell wie möglich wieder zurückzuführen.