Auf diese Schlagzeilen würde die Credit Suisse sicher gerne verzichten: Sie steht seit Montag in Bellinzona vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Die CS wird zusammen mit einer ehemaligen Mitarbeiterin wegen Geldwäscherei angeklagt. Die Bundesanwaltschaft hat auch Anklage gegen zwei Bulgaren erhoben.
Der Vorwurf: Die CS soll für einen bulgarischen Drogenhändlerring Geld gewaschen haben – in der Zeit von 2004 bis 2008. Die Deliktsumme: 44 Millionen Franken.
Prozess nach 14 Jahren
Zum Prozess kommt es aber erst jetzt, 14 Jahre später. «Das hängt sicher zu einem grossen Teil damit zusammen, dass es in der Schweiz erst seit 2003 überhaupt möglich ist, ein Unternehmen, also auch eine Bank, vor Gericht zu ziehen wegen solchen Delikten», sagt SRF-Wirtschaftsredaktor Klaus Ammann.
Das Aufarbeiten von solchen Delikten ist aufwendig. «Gerade in diesem Fall mussten sich die Strafverfolger zuerst vertraut machen mit den damaligen Prozessen bei der Credit Suisse gegen Geldwäscherei», so Ammann.
Wiederholte Verzögerungen
Insgesamt drei Bundesanwälte haben an dem Fall gearbeitet. Erst im Jahr 2019 wurde klar, dass es zu einem öffentlichen Prozess gegen die CS kommt. «Vorher wäre es auch möglich gewesen, dass die Sache zwischen der Bank und der Bundesanwaltschaft hätte geregelt werden können, wie das sonst häufig der Fall ist», so Klaus Ammann.
Die Bundesanwaltschaft stellt die Situation dar, als tauchten jahrelang Mitglieder der bulgarischen Mafia mit Koffern voller Geld bei der CS am Paradeplatz auf. Damals war das Bankgeheimnis in der Schweiz noch weitgehend intakt. Entsprechend schrillten nicht alle Alarmglocken der angeklagten Mitarbeiterin.
«Das Eröffnen eines Kontos bei einer Schweizer Grossbank war noch viel einfacher als heute. Wie auch aus der Anklageschrift hervorgeht, wurden kaum Fragen gestellt, beispielsweise nach der Herkunft des Geldes oder ob zwei Besitzer von zwei verschiedenen Konten etwas miteinander zu tun hätten», führt der Wirtschaftsredaktor aus.
Angeklagt ist aber nicht nur die CS-Kundenberaterin. «Die Bundesanwaltschaft sagt auch, die Bank habe ihre eigenen Regeln gebrochen und überhaupt nicht oder viel zu wenig genau hingeschaut, wer denn da womit gekommen sei.» Das sei das Spezielle am Fall.
Forderungen nach höheren Strafen
Der CS droht bei einer Verurteilung eine Strafe von 5 Millionen Franken, ein «Pappenstiel» für die Bank, sagt Klaus Ammann. Entsprechend würden kritische Beobachter höhere Strafen in solchen Fällen fordern.
Einer von ihnen ist David Mühlemann, Finanz- und Rechtsexperte bei der Nichtregierungsorganisation «Public Eye»: «Man muss es nicht mal mit den USA vergleichen, die exorbitant hohe Strafsummen gegen Unternehmen aussprechen. Schon alleine im Vergleich zu unseren Nachbarländern fällt die Schweiz massiv ab.»
Und auch im Parlament würden die Forderungen nach härteren Strafen Aufwind erhalten. So seien die Handhabe der Finma und das Gesetz gegen fehlbare Banken zu verschärfen, werde gefordert.
Was der Skandal für die Reputation der Grossbank bedeute, sei schwierig zu sagen. Denn der Ruf der Credit Suisse sei bereits auf einem Tiefpunkt – nach den Milliardenskandalen im vergangenen Jahr und dem unrühmlichen Abgang des Präsidenten zu Jahresbeginn, so Ammann.