- Der Weltfussballverband Fifa hat den US-Technologiekonzern Google vor das Zürcher Handelsgericht gezerrt.
- Die Fifa verlangt, dass Google gewisse Seiten und Artikel nicht mehr in seinen Suchresultaten anzeigen darf.
- Diese Inhalte sind aus Sicht der Fifa rufschädigend und darum ein Fall von Persönlichkeitsverletzung.
Die Fifa stört sich konkret an einer Webseite, die in den Suchresultaten von Google erscheint, wenn nach dem Weltfussballverband gesucht wird. Die Seite widmet sich ausschliesslich der Fifa und greift deren Funktionäre – etwa den Fifa-Präsidenten Gianni Infantino – direkt an.
Aus Sicht der Fifa verbreitet die Seite Unwahrheiten: Sie werde als korrupte Organisation dargestellt, die von mafiösen Strukturen durchzogen sei. Google solle diese Seiten nicht mehr in seinen Suchresultaten anzeigen, wenn jemand nach der Fifa google, fordert der Weltfussballverband.
Fifa sieht Persönlichkeitsrechte verletzt
Der Anwalt der Fifa sagt gegenüber SRF News, dass der Weltfussballverband nichts gegen kritische Medienberichte einzuwenden habe. Im Gegensatz zu anderen Medien halte sich die besagte Webseite an keine Regeln und schiesse mit ihren Inhalten aber weit über Ziel hinaus. Damit liege einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte vor. Die Fifa verlangt darum, dass die Seite und seine Artikel nicht mehr in den Suchresultaten von Google erscheinen.
Der US-Technologiekonzern mit Büros in Zürich stellt sich auf den Standpunkt, dass es nicht die Aufgabe von Google sei, den Wahrheitsgehalt der besagten Webseite zu bestimmen. Des Weiteren würde die Seite in den Suchresultaten erst weit unten angezeigt. Innerhalb der ersten zehn Seiten erscheine sie nicht, argumentierte Google vor Gericht.
Käme die Fifa mit ihrer Forderung durch, würde das für Google ein gröberes Problem bedeuten. Dann könnte es so sein, dass die Suchmaschine künftig auch viele andere Webseiten aus seinen Resultaten verschwinden lassen müsste. Dieses Szenario ist für den US-Technologiekonzern unmöglich.
Schweizer Recht ist günstig für Fifa
Die Fifa hat ihren Hauptsitz in Zürich. Auch Google ist mit mehreren Büros prominent in der Stadt vertreten. Das ist aber nicht der Grund, weshalb der Gerichtsprozess in Zürich stattfindet.
Das Schweizer Recht ist in Sachen Persönlichkeitsverletzungen im Vergleich zu anderen Ländern – etwa den USA oder Deutschland – restriktiver. Nicht nur wer aktiv rufschädigende Inhalte verbreite, kann verurteilt werden, sondern auch jene, die dazu Beihilfe leisten. In diesem Fall wäre das Google.
Die Fifa hätte den Prozess also überall anstossen können, in der Schweiz erhofft sich der Weltfussballverband bessere Chancen, wie es scheint. Die Richterinnen und Richter beraten nun über den Fall. Wann es ein Urteil gibt, ist unklar.