Die Ausgangslage macht klar: Die Swisscom ist sicherlich in keiner einfachen Position. Sie ist aus dem Monopol-Betreiber PTT hervorgegangen, doch faktisch muss der Konzern das Monopol weiter betreiben, obschon der Markt eigentlich gesetzlich liberalisiert ist: Der Ex-Monopolist kann sich nicht vollumfänglich frei Markt bewegen. Er muss die Grundversorgung sicherstellen.
Ferner gehört die Swisscom zu über der Hälfe dem Bund, der an den Gewinnen des Telekom-Konzerns kräftig mitverdient. Seit dem Börsengang 1998 hat die Swisscom dem Bund weit über 15 Milliarden Franken an Dividenden ausbezahlt. Die Swisscom-Gewinne zahlen auch die Konsumenten. Europaweit – wenn nicht sogar weltweit – bezahlen wir in der Schweiz die teuersten Internet- und Handyabos. Mitbewerber im Schweizer Telecom-Markt, die günstigere Preise anbieten möchten, haben einen schweren Stand. Fakt bleibt: Swisscom hat eine marktbeherrschende Stellung. Das ist politisch so gewollt. Das ist aber kein Grund, diese Stellung zu missbrauchen.
Hier die sieben Fällen, bei denen die Weko interveniert hat:
2020: Untersuchung zur Marktposition beim Breitbandinternet
Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Untersuchung, ob die Swisscom mit ihrem Breitbandangebot ihre Mitbewerber behindert. Im Fokus steht das Geschäft mit der Standortvernetzung von Unternehmen. Diese Unternehmen sind auf schnelle Datenleitungen angewiesen. Nun hat die Weko offenbar konkrete Hinweise, dass die Swisscom ihren Mitbewerbern derart hohe Preise für diese Miete verlangt, dass sie nicht mehr konkurrenzfähig sein können.
2019: 186-Millionen-Busse wegen Wettbewerbsbehinderung
Die Swisscom hat über Jahre zu hohe Preise für ADSL-Vorleistungen verlangt. Mitbewerber konnten deshalb keine genügende Marge erwirtschaften. Bereits 2005 wurde eine Untersuchung eröffnet. Ende 2019 – nach 14 Jahren – liegt das letztinstanzliche Urteil vor. Swisscom wurde am Ende mit 186 Millionen Franken gebüsst.
2017: Kartellabsprache mit der Deutschen Telecom
Die Weko stiess im Zusammenhang mit einem Bakom-Gutachten zur Frage einer marktbeherrschenden Stellung der Swisscom im Bereich der sogenannten IP-Interkonnektion auf Hinweise für eine möglicherweise unzulässige Wettbewerbsbeschränkung. Danach wurde eine Weko-Vorabklärung eröffnet. Das Verfahren wurde aber eingestellt, weil das Kartell beendet wurde und heute nicht mehr aktiv ist.
2016: Wettbewerbsbehinderung – noch hängig
Die Weko stellte fest, dass Swisscom mit ihren Tochtergesellschaften bei der Live-Übertragung von Spielen der Schweizer Fussball- und Eishockeymeisterschaft sowie von gewissen ausländischen Fussballmeisterschaften im Pay-TV marktbeherrschend ist. Dies, weil die Swisscom-Tochtergesellschaft Cinetrade langfristige und umfassende Exklusivrechte für die Übertragung von Sportinhalten im Schweizer Pay-TV hält. Der Fall ist vor Bundesverwaltungsgericht hängig.
2015: Busse wegen Wettbewerbsbehinderung – noch hängig
Die Weko hatte die Swisscom 2015 – für ein vergleichbares Verhalten wie in der gegenwärtigen Untersuchung – bei der Vernetzung der Poststandorte sanktioniert und eine Busse von 7.9 Millionen Franken verhängt. Dieser Fall ist noch vor Bundesverwaltungsgericht hängig.
2012: Glasfaserausbau Genf und Freiburg
Die Zusammenarbeit mit den Elektrizitätswerken in Genf und Freiburg beim Glasfaserausbau sei zu kartellistisch, sagte die Weko. Die in den Zusammenarbeitsverträgen enthaltenen Klauseln mussten angepasst werden.
2010: Mobilfunk-Umleitung vom Festnetz – Freispruch
Swisscom hatte über Jahre hinweg zu hohe Gebühren für die Anrufzustellung auf ihr Netz verlangt und wurde gebüsst. Am Ende wurde Swisscom durch das Bundesgericht aus formellen Gründen freigesprochen.