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Visa und die US-Kartellbehörde
Aus Wirtschaft vom 25.09.2024. Bild: Keystone/PETER MORGAN
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Wettbewerb im Debitkartenmarkt Visa in den USA angeklagt – Untersuchung auch in der Schweiz

  • Das US-Justizministerium hat eine Kartellklage gegen die Zahlungsdienstleisterin Visa eingereicht.
  • Der Konzern habe unrechtmässig ein Monopol bei Debitkarten betrieben, damit den Wettbewerb unterdrückt und Gebühren in Milliardenhöhe erhoben.
  • Auch die Schweizer Wettbewerbskommission Weko führt Untersuchungen wegen übermässiger Kartennutzungsgebühren durch.

Laut US-Justizminister Merrick Garland habe Visa gegen das Kartellrecht verstossen. Durch Ausnutzung ihrer Quasimonopolstellung habe Visa höhere Gebühren für ihre Debitkarten verlangt, als es in einem normalen Marktumfeld möglich wäre. Ausserdem habe das Unternehmen Markteintritte neuer Wettbewerber verhindert. Dadurch seien Konsumenten und Unternehmen über ein Jahrzehnt lang übermässige Gebühren in der Höhe von mehreren Milliarden US-Dollar berechnet worden.

Visa-Debitkarte auf Kartenlesegerät
Legende: Der Visa-Konzern ist im Visier der US-Justiz. Keystone / Julian Stratenschulte

Bei den besagten Gebühren handelt es sich um sogenannte Interchange Fees. Diese fallen bei jeder Transaktion mit einer Debitkarte an: «Händler und Banken geben diese Kosten an die Verbraucher weiter, indem sie entweder die Preise erhöhen oder die Qualität oder den Service verringern», sagt Garland. Infolgedessen wirke sich das rechtswidrige Verhalten von Visa nicht nur auf den Preis einer Sache aus – sondern auf den Preis von fast allem.

Was sind Interchange Fees?

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Bei der Interchange Fee handelt es sich um eine Gebühr, welche eine Schweizer Kartenherausgeberin – normalerweise eine Bank – vom Zahlungsabwickler beim Einsatz der von ihr herausgegebenen Kreditkarten erhält. Diese wird am Ende an den Händler weitergereicht, der die Karte beim Zahlvorgang akzeptiert und ist damit eine von mehreren Komponenten der Händlerkommission.

Visa weist Vorwürfe zurück

Visas Leiterin der Rechtsabteilung, Julie Rottenberg, bezeichnet die Klage in einer Mitteilung als «unbegründet». Der Markt für Debitkarten sei umkämpft: «Die Klage ignoriert die Tatsache, dass Visa nur einer von vielen Wettbewerbern im wachsenden Debitmarkt ist, in dem es neue, florierende Anbieter gibt.»

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US-Justizministerium verklagt Visa
Aus Börse vom 25.09.2024.
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Diese Aussage steht im Widerspruch zu den Angaben des US-Justizministeriums: Über 60 Prozent aller Transaktionen mit Debitkarten würden in den USA über den Visa-Konzern abgewickelt. Damit verdiene das Unternehmen mehr als sieben Milliarden US-Dollar an Transaktionsgebühren.

Schnelles Prozessende nicht in Sicht

Reuters berichtet, dass Visa neben der jüngsten Klage auch an weiteren US-Strafverfahren zu Interchange Fees beteiligt ist. Visa legt deshalb rund 1.6 Milliarden US-Dollar für mögliche aussergerichtliche Vergleiche zurück.

Solche Verfahren können sich über eine lange Zeit hinziehen. Ich rechne nicht mit einer schnellen Verurteilung.
Autor: Jens Korte SRF-Börsenkorrespondent

SRF-Börsenkorrespondent Jens Korte glaubt nicht an ein schnelles Prozessende. Vielmehr ist er der Meinung, dass Visa Einspruch einlegen und eine aussergerichtliche Einigung anstreben wird: «Solche Verfahren können sich über eine lange Zeit hinziehen. Ich rechne nicht mit einer schnellen Verurteilung.»

Untersuchung auch in der Schweiz

Im Juni 2023 leitete auch die Weko Untersuchungen gegen Visa und Mastercard wegen der Höhe der Interchange Fees ein. Diese Gebühren seien im Rahmen der Markteinführung von Debitkarten in der Schweiz zugelassen worden. Laut Schätzungen von Moneyland, vereinen die beiden Anbieterinnen heute in der Schweiz rund 80 Prozent Marktanteile bei Debitkarten.

Während mit Mastercard im Mai dieses Jahres eine Einigung über tiefere Gebühren getroffen werden konnte, stehe eine einvernehmliche Lösung mit Visa noch aus, hiess es vonseiten der Wettbewerbskommission. Ob eine ähnliche Lösung wie mit Mastercard beschlossen wird, lässt die Weko offen. Damals hatte man sich auf eine Gebühr von 0.12 Prozent für inländische Präsenzgeschäfte geeinigt, also etwa Einkäufe vor Ort in einem Laden oder im Restaurant. Dies bei einer Obergrenze von 30 Rappen ab einem Transaktionsbetrag von 300 Franken, was laut Weko einem durchschnittlichen Satz von 0.1 Prozent entspricht. Die Vereinbarung gilt mindestens bis 2033.

SRF Börse, 25.09.2024, 19:25 Uhr

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