Wer vor ein paar Jahren als Aktionär bei der Credit Suisse eingestiegen ist, hat bis heute viel Geld verloren, da die Aktie stark an Wert eingebüsst hat. Solche Investoren könnten in nächster Zeit durchaus auf Schadenersatz klagen, meinen Experten.
Das Schuldeingeständnis der CS diese Woche ist eine gute Ausgangslage dafür. Denn vor Gericht in den USA könnten Geschädigte so argumentieren: Hätten sie gewusst, dass die CS bei der Steuerhinterziehung helfe, hätten sie ihr Geld niemals in Aktien der Schweizer Bank gesteckt.
Zwar müsste ein solcher Schaden erst einmal bewiesen werden. Und das dürfte gar nicht so einfach werden, sind die Juristen überzeugt. Doch in den USA gibt es das Instrument der Sammelklagen, die von streitbaren Anwälten geführt werden. Und solche Klagen können für eine Bank so lästig werden, dass man sie aussergerichtlich mit einer Geldzahlung beilegt, auch wenn einen unter Umständen gar keine Schuld trifft.
Keine Rückforderung von Bussgeldern möglich
Im Gegensatz zu Aktionären, die Geld verloren haben, haben CS-Kunden, die von der US-Justiz erwischt wurden, kaum eine Chance, ihr Bussgeld von der CS zurückzufordern. Denn solche Steuersünder sind in den Augen der USA keine Opfer, sondern werden als Täter gesehen. Zudem müssten sie beweisen können, dass ihnen gar nicht bewusst war, dass sie Steuern hinterzogen haben, oder dass sie von der Schweizer Bank quasi zum Steuerbetrug überredet wurden.
Insgesamt kann man sagen: Die Gefahr von Klagen gegen die CS in nächster Zeit ist durchaus da – eine eigentliche Klagewelle ist aber nicht zu erwarten.
Zwar ist denkbar, dass noch einzelne Kunden oder Investoren Geld bekommen werden. All dies dürfte sich aber mit grösster Wahrscheinlichkeit finanziell in einem Bereich bewegen, der im Vergleich zur aktuellen Busse von 2,8 Milliarden Dollar schon fast zu vernachlässigen ist.
(eglc;brut)