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Wirtschaft Das Dilemma mit den Abschleicherlisten

Die Abschleicherlisten beschäftigen die Schweizer Banken, die im Visier der US-Justiz stehen. Auf ihnen müssen sie angeben, wie viele amerikanische Kunden zu welchen Banken gewechselt sind. In Verhandlungen versuchen sie nun, diese Listen so klein wie möglich zu halten.

Abschleicherlisten

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Schweizer Banken, die im Fokus der US-Justiz sind – Credit Suisse, Julius Bär, ZKB oder die Basler Kantonalbank zum Beispiel – müssen auflisten, wie viele ihrer US-amerikanischen Kunden mit wie viel Geld zu welcher anderen Bank «abgeschlichen» sind. In den Geldhäusern sind ganze Abteilungen damit beschäftigt, solche Listen zu erstellen.

Die Banken müssen viele verschiedene Daten liefern: Die Zahl der Überweisungen von US-Kunden in den vergangenen Jahren, die genauen Beträge, die Angaben zu den Empfängerbanken. Die Listen sind lang. Zu lang, klagt der Vizepräsident des Zürcher Bankenverbands, der FDP-Politiker, Hans-Peter Portmann. «Man kann davon ausgehen, dass von all diesen Daten zwei Drittel gar nicht relevant sind für die Steuergesetzgebung in den USA», sagt Portmann.

Viele der betroffenen Kunden hätten sich dort regulär gemeldet und würden Steuern bezahlen. Andere hätten vor Jahren schon die Greencard abgegeben und seien heute keine Doppelbürger mehr. All diese Konten seien nicht mehr steuerrelevant für die USA und gehörten deshalb nicht auf die Abschleicherliste. Das ist zumindest die Sicht der Banken.

Kommen die Wirtschaftsprüfer ins Spiel?

Es ist im Sinne der Schweizer Banken, den US-Behörden möglichst wenig Daten zu liefern, denn nach wie vor ist die Gefahr von Zivilklagen durch Kunden gross. Wie aber kann man die USA überzeugen, nicht auf alle Daten zu pochen? Neu sollen die vier grossen international anerkannten Wirtschaftsprüfungskonzerne eine wesentliche Rolle übernehmen – Price Waterhouse Coopers oder KPMG zum Beispiel.

Gefragt: Compliance Officers

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Finanzkrise, Schwarzgeld, Steuerstreit: Die vergangenen Jahre haben dem Bankensektor eine Reihe von Skandalen beschert. In der Folge wurden unzählige Richtlinien und Gesetze geschaffen. Ob diese eingehalten, überprüfen die so genannten Compliance Officer. Ein Beruf, der boomt, wie nie zuvor. Mehr.

Sie könnten als unabhängige Revisionsstelle fungieren und bei den Drittbanken überprüfen, ob die Abklärungen erfolgt seien, sagt Hans-Peter Portmann. Am Ende würden sie der Bank eine Art Testat ausstellen, dass es sich hier nicht um relevante Daten handelt.

Gefilterte Listen

Die angeklagten Banken übergäben also den USA gefilterte Abschleicherlisten, die nur steuerrelevante Daten beinhalten würden. Die Revisionsgesellschaften würden zudem dafür bürgen, dass auch Drittbanken, die die abgeschlichenen Kundengelder neu betreuen, ordentlich prüfen, ob die Kunden alle Formulare ausgefüllt und die Gelder deklariert haben.

Noch wird intensiv verhandelt zwischen den angeklagten Schweizer Banken und den USA. Alles läuft hinter den Kulissen, die Informationen sind aus taktischen Gründen rar. Gemäss Informationen von Radio SRF soll der neue Vorgehensvorschlag jedoch Teil der Verhandlungen sein. Auch Wirtschaftsprüfer bestätigen, dass diese Variante diskutiert oder zumindest Sinn machen würde. Auch für die USA, die schon jetzt mit den Datenfluten kämpfen.

Den Vorschlag, Revisionsgesellschaften bürgen zu lassen, kennt man bereits aus der Vergangenheit. Beim früheren langjährigen Steuerabkommen zwischen den USA und der Schweiz, dem sogenannten Qualified Intermediary, übten die Revisionsgesellschaften dieselbe Funktion aus. Und es gibt Vermutungen, dass die vom Parlament abgelehnte Lex USA denselben Überprüfungsprozess vorschlug.

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