Das Euro-Rettungsprogramm der EZB ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit beim Ankauf von Staatsanleihen die Bedingungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfüllt werden. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet.
Die Verfassungsbeschwerden und die Klage der Linken gegen das sogenannte OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) wurden damit zurückgewiesen. Das OMT-Programm verstosse wegen begrenzender Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gegen das Verbot der monetären Haushaltsführung in Eurokrisenstaaten, entschieden die Karlsruher Richter.
Die Deutsche Bundesbank darf sich deshalb künftig am Kauf maroder Staatsanleihen beteiligen, deutsche Regierung und Bundestag müssen aber beobachten, ob das Programm nicht die vom EuGH bestimmten Grenzen verlässt. Mit dem Urteil zogen die Verfassungshüter den Schlussstrich unter ein dreieinhalb Jahren dauerndes Verfahren.
Waghalsige EZB
Am 6. September 2012 hatte die EZB beschlossen, notfalls Staatsanleihen überschuldeter Mitgliedsstaaten in unbeschränktem Umfang aufzukaufen, um die Stabilität des Euro zu sichern. In Deutschland hatte schon die blosse Ankündigung heftige Kritik ausgelöst.
Vor dem Bundesverfassungsgericht klagten unter anderen die Linkspartei im Bundestag, der CSU-Politiker Peter Gauweiler und das Bündnis «Mehr Demokratie» mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Sie hielten das OMT-Programm für eine unzulässige Wirtschaftspolitik der EZB.