1. Welche Informationen werden automatisch ausgetauscht – und wie?
Übermittelt werden Kontonummer, Steueridentifikationsnummer, Name, Adresse und Geburtsdatum von natürlichen und juristischen Personen, die im Ausland steuerpflichtig sind. Hinzu kommen alle Einkommensarten und der Saldo des jeweiligen Kontos. Die Informationen werden einmal pro Jahr von Banken, gewissen kollektiven Anlageinstrumenten und Versicherungsgesellschaften an die Steuerbehörden des Partnerlandes weitergeleitet.
2. Was passiert mit den Daten?
Die Informationen dürfen nur dazu verwendet werden, die korrekte Steuerveranlagung der einzelnen Kontoinhaber zu ermitteln. Wie dies die jeweiligen Steuerbehörden tun, lässt der OECD-Standard offen. Möglich sind beispielsweise Stichproben oder flächendeckende Überprüfung der Daten. Der Datenschutz muss aber gewährleistet sein.
3. Wer überwacht die Einhaltung des globalen OECD-Standards?
Derzeit arbeitet das Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch mit Beteiligung der Schweiz noch an Methoden und Kriterien dafür, wie die globalen Standards künftig in den einzelnen Ländern überprüft werden können.
4. Wann kann der automatische Informationsaustausch eingeführt werden?
Der Bundesrat rechnet frühestens mit einer Einführung ab 2018. Zuvor müssen diesbezügliche Abkommen mit den Partnerstaaten vom Schweizer Parlament genehmigt werden. Allenfalls kommen diese auch vors Volk. Zudem ist ein Umsetzungsgesetz nötig, welches das Eidgenössische Finanzdepartement derzeit vorbereitet. Die heutigen Rechtsgrundlagen lassen den automatischen Informationsaustausch nicht zu.
5. Was macht die Schweiz mit Daten von Schweizern, die sie aus dem Ausland bekommt?
Die Eidgenössische Steuerverwaltung leitet die Daten an die kantonalen, beziehungsweise kommunalen Steuerverwaltungen weiter, da diese für die Veranlagungen zuständig sind.
6. Heisst das, der automatische Informationsaustausch gilt dann auch innerhalb der Schweiz?
Nein. Der OECD-Standard dient nur als Basis für den Austausch von Kundendaten zwischen Partnerländern. Wie mit den Daten innerhalb eines Landes verfahren wird, ist Sache der einzelnen Staaten selbst.
7. Mit welchen Ländern soll der automatische Informationsaustausch zuerst umgesetzt werden?
Vorerst will die Schweiz Verhandlungen mit der EU und den USA führen. Auch weitere Länder seien zu prüfen: Vor allem solche, die enge wirtschaftliche und politische Beziehungen zur Schweiz pflegen und für die Schweizer Finanzindustrie von grosser Bedeutung sind. Allerdings ist der Schweiz wichtig, dass mit möglichen weiteren Partnerländern zuvor eine Regelung für allfällig unversteuerte Guthaben aus der Vergangenheit gefunden werden kann.