Bereits zwei Verfahren hat die EU-Kommission gegen Google am Laufen – nun kommt ein drittes hinzu: Die Kartellwächter werfen dem Internet-Riesen erstmals auch unfairen Wettbewerb in seinem Kerngeschäft vor.
«Wir haben auch Bedenken geäussert, dass Google den Wettbewerb behindert, indem es die Möglichkeiten für Wettbewerber begrenzt, Suchmaschinenwerbung auf Websites Dritter zu platzieren», sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
In den ersten beiden Verfahren, die auf diese Eskalationsstufe kamen, geht es um Shopping-Angebote und das weltweit dominierende Betriebssystem Android. Zu den Shopping-Diensten hiess es jetzt, Google seien weitere Beweismittel und Daten übermittelt worden, welche die Vorwürfe der Kommission untermauerten.
Google bestreitet Vorwürfe
Auch das Werbegeschäft prüfen die Brüsseler Kartellwächter schon seit Jahren. Google wies die Vorwürfe wettbewerbswidrigen Verhaltens stets zurück.
Rund 90 Prozent der Google-Umsätze von 74,5 Milliarden Dollar kamen im vergangenen Jahr aus dem Geschäft mit Online-Werbung. Dabei bringen Anzeigen im Umfeld der Internet-Suche nach wie vor das meiste Geld ein. Beim neuen Dachkonzern Alphabet steuerten alle anderen Geschäftsbereiche neben Google nur knapp 450 Millionen Dollar Umsatz bei. Es geht somit um den Kern des Geschäfts des gesamten Konzern.
Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Kunden Google eine Mindestzahl von Suchmaschinenanzeigen abnehmen und dafür auf ihren Websites den am besten sichtbaren Platz reservieren müssten. Ausserdem dürfe konkurrierende Suchmaschinenwerbung weder über noch neben Googles Suchmaschinen-Anzeigen platziert werden, erklärte die Kommission. Der Konzern hat nun zehn Wochen Zeit für eine Stellungnahme.
Verfahren könnten Google viel Geld kosten
Im April warf die Kommission Google in einem zweiten Verfahren vor, mit der Geschäftspolitik bei Android den Wettbewerb im Smartphone-Markt zu behindern. Sie stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Geräten mit integrierten Diensten des Konzerns zwingend auch die Google-Suche und den Web-Browser Google Chrome vorinstallieren müssten. Ausserdem biete der Konzern Herstellern und Mobilfunk-Betreibern finanzielle Anreize dafür, dass sie ausschliesslich die Google-Suche auf den Geräten vorinstallieren.
Bei EU-Wettbewerbsverfahren drohen in letzter Konsequenz Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Die Kommission startete die erste Wettbewerbsprüfung von Google bereits Anfang 2010.