Wirtschaft - Finma macht Banken Vorgaben im Steuerstreit
Schweizer Banken sollen nach Ansicht der Finanzmarktaufsicht Finma noch dieses Jahr Geld für die Regelung des Steuerstreits mit den USA zurückstellen. Wie viel lässt die Behörde aber offen.
Haben Schweizer Geldhäuser US-Bürgern geholfen, Steuern zu hinterziehen? Wenn ja, können sie dies der Schweizer Finanzaufsicht melden und auf eine milde Strafe hoffen. Bisher erwärmte sich aber nur ein Bruchteil der Banken für das freiwillige Programm. Doch die Liste wird täglich länger.
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Die meisten Schweizer Banken müssen im Steuerstreit mit den USA mit hohen Geldbussen rechnen. Die Finma hält es deshalb für notwendig, dass sie Rückstellungen für mögliche Kosten im Zusammenhang mit dem US-Programm zur Beilegung des Steuerstreits verbuchen - etwa für Anwaltskosten.
Das geht aus einem Schreiben der Aufsichtsbehörde an den Schweizer Bankenverband und die Treuhandkammer (Dachverband der Schweizer Wirtschaftsprüfer) hervor. «Außerdem erachtet die Finma es als grundsätzlich empfehlenswert, dass Rückstellungen für die zu erwartenden zukünftigen Bussenzahlungen gebildet werden», ergänzte ein Finma-Sprecher. Beides sei zu Lasten des Geschäftsjahres 2013 zu verbuchen.
Höhe der Rückstellungen nicht beziffert
Wie hoch die geforderten Rückstellungen für Anwaltskosten und mögliche Strafen sein sollen, liess der Sprecher offen. Die Empfehlung gilt sowohl für das runde Dutzend von Kategorie 1-Geldhäusern, gegen die die Amerikaner bereits wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung ermitteln, als auch für die Institute, die sich bei den Amerikanern bis zum Jahresende selbst anzeigen wollen.
Für die korrekte Bilanzierung seien letztlich die Banken selbst verantwortlich, heisst es bei der Firma weiter. Zudem anerkenne das Aufsichtsorgan, dass über die Höhe der Rückstellungen Unsicherheiten bestehen. Ihnen könnten die Banken aber mit nachvollziehbaren Schätzungen Rechnung tragen.
Für die Unbelehrbaren wird's am teuersten
Während Banken der Kategorie 1 wie Credit Suisse und Bank Bär ihre Strafe individuell aushandeln müssen, gilt für die anderen eine Pauschalregelung. Die Institute der sogenannten Kategorie 2 müssen sich auf Geldstrafen einstellen, die zwischen 20 und 50 Prozent der für US-Steuersünder verwalteten Gelder liegen.
Der Strafsatz ist für jene US-Gelder am höchsten, die Schweizer Banken 2009 noch annahmen, obwohl die Amerikaner bereits gegen die Großbank UBS wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung vorgingen.
Die aktuelle Liste der teilnehmenden Finanzhäuser
Kategorie 2
Kategorie 3
Kategorie 4
Aargauische Kantonalbank
X
Acrevis
X
AEK Bank Thun
X
Appenzeller Kantonalbank
X
Bâloise Bank Soba
X
Bank am Bellevue
X
Bank Coop
X
Bank Linth LLB
X
Bank Vontobel
X
Barclays Bank Suisse
(X)*
Basellandschaftliche Kantonalbank
X
Berner Kantonalbank
X
BP Edmond de Rothschild
X
Cembra Money Bank
X
Clientis-Verbund
X
X
Cornèr Bank
X
DC Bank
X
EFG International
X
Freiburger Kantonalbank
X
Genfer Kantonalbank
X
Glarner Kantonalbank
X
Graubündner Kantonalbank
X
Hyposwiss Privatbanken
X
Hypothekarbank Lenzburg
X
Jurassische Kantonalbank
X
Lombard Odier
X
Luzerner Kantonalbank
X
Migros Bank
X
Neuenburger Kantonalbank
X
Nidwaldner Kantonalbank
X
Notenstein
(X**)
Obwaldner Kantonalbank
X
Piguet Galland & Cie SA
X
Postfinance
X
Raiffeisen-Gruppe
(X*)
(X*)
Regiobank Solothurn
X
Rothschild Bank
X
Saanen Bank
X
Schaffhauser Kantonalbank
X
Schwyzer Kantonalbank
X
St. Galler Kantonalbank
X
Tessiner Staatsbank
X
Thurgauer Kantonalbank
(X*)
(X*)
Union Bancaire Privée
X
Urner Kantonalbank
X
Valiant
X
VP Bank (Schweiz) AG
X
VZ Depotbank
(X**)
Waadtländische Kantonalbank
X
Walliser Kantonalbank
X
Zuger Kantonalbank
X
* Teilnahme sicher, Kategorie noch offen
** Noch kein Entscheid, Kategorie 3 oder Nicht-Teilnahme
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