Die Bill und Melinda Gates Stiftung als Grossaktionärin von Sika hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Dieses hat entschieden, dass der Kauf der Schenker-Winkler Holding und damit der von dieser gehaltenen Sika-Aktien durch Saint-Gobain keine Angebotspflicht nötig macht. Eine entsprechende Beschwerde der Stiftung wies das Gericht zurück.
Saint-Gobain sieht sich auf dem richtigen Weg
Eigentlich sähe das Schweizer Recht ein solches öffentliches Angebot vor, die Statuten der Sika aber hebeln diese Vorschrift aus. Die Bill-Gates-Stiftung als Minderheitsaktionärin hat gegen diese Sonderregel geklagt – ohne Erfolg. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig.
Die französische Baustoff-Gruppe Saint-Gobain begrüsst in einer Mitteilung den Entscheid. Dieser bestärke das Unternehmen in der Absicht, die Kontrolle über die Sika zu übernehmen. Und für die Sika-Gründerfamilie «bricht mit dem Entscheid ein weiterer Teil der Argumentation des Verwaltungsrats von Sika zusammen».
Verwaltungsrat weiter gegen Übernahme
Dies heisst allerdings noch nicht, dass der geplante Verkauf der Anteile der Sika-Erben an Saint Gobain jetzt möglich wird. Der aktuelle Verwaltungsrat der Sika kämpft weiterhin gegen die Übernahme.
So hat er an der Generalversammlung im Juli erneut verhindert, dass die Erbenfamilie ihre per Statuten garantierte Stimmenmehrheit ausüben – und dadurch mehrere Verwaltungsräte absetzen konnte.
Das Bundesverwaltungsgericht stützt mit seinem Entscheid die Übernahmekommission der Finanzmarktaufsicht (Finma). Diese hat im April bereits festgehalten, dass kein öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Sika nötig sei. Dagegen hatten die Bill & Melinda Gates Stiftung und Cascade Investment, die beide Anteile an Sika halten, Beschwerde eingereicht.