Die Swisscom unterliegt im jahrelangen Streit um den Preis ihrer ADSL-Vorleistungen für ihre Konkurrenten vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht hat die Sanktion der Wettbewerbskommission (Weko) von 2009 weitgehend bestätigt. Lediglich der ursprüngliche Sanktionsbetrag von rund 220 Millionen Franken wurde auf 186 Millionen Franken reduziert.
Die Swisscom teilte mit, sie ziehe den Entscheid vor Bundesgericht weiter. An ihrer Argumentation hielt die Telekomanbieterin damit fest. Die Firma habe bisher keine Rückstellungen für die Busse gebildet. Aufgrund des Gerichtsurteils wolle sie das aber tun.
Weko-Entscheid von 2009 bestätigt
Das Vorgehen der Swisscom stelle ein missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens dar, begründete das Gericht. Mit ihrem Einstieg in das Breitbandinternet-Geschäft im Jahr 2000 habe die Swisscom anderen Telekomunternehmen DSL-Grosshandelsprodukte auf dem Telefonnetz angeboten.
Der Swisscom sei dabei eine marktbeherrschende Stellung zugekommen, weil sie bis 2007 die alleinige Anbieterin entsprechender Produkte gewesen sei. Im Oktober 2005 hatte die Weko gegen die Swisscom eine Untersuchung wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung für ADSL-Vorleistungen an Konkurrenten eröffnet.
In einer Verfügung vom November 2009 verdonnerte die Weko der Swisscom wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei ADSL-Diensten zu einer Busse von 220 Millionen Franken. Die Swisscom focht diese Verfügung in der Folge beim Bundesverwaltungsgericht an.
Swisscom sieht keine Marktbeherrschung
Die Weko begründete ihren Entscheid damals damit, dass die Swisscom bis Ende 2007 von Konkurrenten wie Sunrise, VTX oder Green zu hohe Preise für ihre ADSL-Vorleistungen verlangt habe. Die Marge zu den Endkundenpreisen sei zu klein gewesen und damit hätten die Konkurrenten ihr ADSL-Geschäft nicht profitabel betreiben können.
Die Swisscom hat die Vorwürfe der Marktbeherrschung stets bestritten, zuletzt im Geschäftsbericht 2014. Es gebe einen intensiven Infrastrukturwettbewerb mit den verschiedenen Kabelnetzen, den Mobilfunknetzen sowie zukünftigen Glasfasernetzen, wurde jeweils argumentiert.