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Wirtschaft VW soll Milliarden an deutsche Aktionäre zahlen

Ein Jahr nach Bekanntwerden des VW-Dieselskandals liegen dem Landgericht Braunschweig über 1000 Klagen mit einem Streitwert von insgesamt rund 8,2 Milliarden Euro vor. Das Gericht muss sein Personal aufstocken.

Happige Zwischenbilanz für Volkswagen: Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verklagen bisher 1400 Aktionäre den Autobauer auf insgesamt rund 8,2 Milliarden Euro. Diese neue Bilanz der eingegangenen Klagen veröffentlichte das Landgericht Braunschweig.

Der Weg führt über Musterklage

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Die Ansprüche der Anleger sollen zunächst in einem Musterverfahren geklärt werden. Dafür muss das Oberlandesgericht Braunschweig einen Fall auswählen, der dann verhandelt wird. Alle übrigen Klagen werden so lange ausgesetzt. Der Musterentscheid dient dann als Vorlage für die Entscheide der unteren Instanzen über die anderen Klagen.

Gericht muss mehr Personal anstellen

Allein am Montag seien rund 750 Schadenersatzforderungen eingetroffen, schreibt das Gericht. Zwei dieser Klagen von institutionellen Anlegern hätten einen Streitwert von zwei Milliarden Euro.

Wegen der riesigen Zahl an Klagen, die zu einem guten Teil auch von Privataktionären stammen, hat das Landgericht nach eigenen Angaben «zusätzliche Lagerkapazitäten» geschaffen. Zudem sei das Personal für die Erfassung der Unterlagen «deutlich verstärkt» worden. Die 1400 Klagen entsprechen etwa der Hälfte aller Klagen, die das Gericht für gewöhnlich pro Jahr in Zivilsachen verzeichnet.

Informationen zu spät veröffentlicht

In ihren Klagen fordern die Aktionäre Schadenersatz, weil sie sich von Volkswagen getäuscht sehen. Ihrer Meinung nach hätte der Konzern früher über die Manipulationen an Diesel-Motoren und die möglichen Konsequenzen informieren müssen.

Denn als der Skandal schliesslich publik wurde, stürzte der Aktienkurs des Konzerns binnen Tagen um 40 Prozent ab. Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz schreibt vor, dass Aktiengesellschaften bestimmte relevante Informationen unverzüglich veröffentlichen müssen. Eine solche Publikationspflicht besteht auch in der Schweiz.

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