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Neue AGB bei der ZKB macht stutzig
Aus Espresso vom 21.02.2022. Bild: Keystone/Christian Beutler
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Zürcher Kantonalbank Auslagerung ins Ausland: Was die neuen AGB für Kunden bedeuten

In den aktuellen AGB ist von Auslagerungen ins Ausland die Rede. Es gehe nur um Software, sagt die ZKB.

Ende Januar verschickte die Zürcher Kantonalbank (ZKB) ihren Kundinnen und Kunden neue Allgemeinde Geschäftsbedingungen (AGB). Eine Klausel machte einen Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» stutzig: Die Bank schreibt, dass sie Geschäftsbereiche und Dienstleistungen wie Zahlungsverkehr, Druck und Versand von Bankdokumenten und den Betrieb von Informations- und Kommunikationstechnologien ganz oder teilweise ins In- und Ausland auslagern könne. Dann verzichten die Kunden auf das schweizerische Bankkundengeheimnis und Datenschutzrecht.

Die ZKB ist eine Schweizer Bank mit Staatsgarantie, da ist es doch nicht legitim, ganze Geschäftsbereiche ins Ausland auszulagern und das Bankkundengeheimnis und den Datenschutz auszuhebeln.
Autor: «Espresso»-Hörer

Dem «Espresso»-Hörer geht das zu weit: «Das passt nicht zusammen: Die ZKB ist eine Schweizer Bank mit Staatsgarantie, da ist es doch nicht legitim, ganze Geschäftsbereiche ins Ausland auszulagern und das Bankkundengeheimnis und den Datenschutz auszuhebeln.»

Ausländische Software ist der Auslöser

Auf Nachfrage von «Espresso» präzisiert die ZKB-Medienstelle den neuen Passus in den allgemeinen Geschäftsbedingungen: «Es werden keine Dienstleistungen oder Arbeitsplätze ins Ausland ausgelagert. Es geht lediglich um ausländische Software mit Cloud-Lösungen, die im Ausland entwickelt und von dort aus gewartet werden», sagt Marcel Holdener, Leiter IT-Infrastruktur der Zürcher Kantonalbank.

Es geht lediglich um ausländische Software mit Cloud-Lösungen, die im Ausland entwickelt und von dort aus gewartet werden
Autor: Marcel Holdener Leiter IT-Infrastruktur Zürcher Kantonalbank

Er betont: «Die Kundendaten bleiben in der Schweiz. Sie werden verschlüsselt auf Schweizer Servern gespeichert.» In den Geschäftsbedingungen sei auch der seltene Fall erwähnt, wenn ausländische Regierungen die Herausgabe von Bankkundendaten verlangen würden: «In diesem spezifischen Fall gilt der Schweizer Datenschutz nicht», sagt Holdener.

Datenschützerin: ZKB kann das so machen

Das Vorgehen der Zürcher Kantonalbank sei aus Sicht des Datenschutzes korrekt, sagt die Zürcher Datenschützerin Dominika Blonski: «Die ZKB ist dem sogenannten Privaten Datenschutz unterstellt. Das heisst, sie kann mit ihren Kunden Vereinbarungen treffen.» Das heisst im Klartext: Die ZKB darf mit ihren Kundinnen und Kunden in den AGB abmachen, dass diese in bestimmten Fällen auf den Schweizer Datenschutz und das Bankgeheimnis verzichten.

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Wirtschaftsrechts-Experte: «Bank sollte Vorbild sein»

Dass Geschäftsbereiche ins Ausland ausgelagert werden, sei bei Schweizer Banken schon länger ein Thema, sagt Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, aber: «Die Banken haben mittlerweile erkannt, dass das Outsourcing ins Ausland auch mit den Kunden geregelt werden muss.» Im Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) sei Outsourcing entsprechend geregelt. Andere Banken, wie beiden grössten im Land, die UBS und die CS, handhaben es ähnlich wie die ZKB.

Schliesslich ist die ZKB eine Bank mit Staatsgarantie. Sie sollte in diesem Bereich eine Vorbild-Funktion einnehmen.
Autor: Peter V. Kunz Professor für Wirtschaftsrecht, Universität Bern

Fazit: «Was die ZKB da macht, ist juristisch korrekt», sagt Kunz. Er fragt sich allerdings, ob es auch moralisch Sinn mache: «Schliesslich ist die ZKB eine Bank mit Staatsgarantie. Sie sollte in diesem Bereich eine Vorbild-Funktion einnehmen.»

Allfällige Änderungen verlangen könnte nur die Oberaufsicht der ZKB, das Zürcher Kantonsparlament.

Espresso, 21.02.22, 08:13

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