Das Bundesgericht hatte damals entschieden, dass ein Mann an einer Veranstaltung der Pnos auf dem Rütli mit seinem Hitlergruss rechtlich gesehen nicht rassistisch gehandelt habe. Das Gericht hatte argumentiert, man mache sich nur dann wegen Rassendiskriminierung strafbar, wenn man mit dem Hitlergruss für den Nationalsozialismus werbe. Dieses Urteil konnten viele im In- und Ausland nicht verstehen.
Der Urner Oberstaatsanwalt Thomas Imholz hatte erwogen, den Fall nochmals vor Bundesgericht zu bringen. Wie er nun auf Anfrage des Regionaljournals Zentralschweiz von Radio SRF sagte, sei er nach eingehendem Studium des Urteils zum Schluss gekommen, dass eine Beschwerde keinen Sinn mache.
Einerseits liege keine offensichtliche Verletzung von Bundesrecht vor. Andererseits könnte das Bundesgericht bei einer neuen Beurteilung des Falls nicht einfach die Urteile des Urner Obergerichts und des Bundesgerichts vernachlässigen.